Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/81: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» · 14 Seiten

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der Gegenentwurf auf Zustimmung. Die Ablehnung des Gegenentwurfs gründet einerseits darin, dass mit dem Gegenentwurf ein starres Neutralitätsverständnis in die Bundesverfassung verankert werde, das den Handlungsspielraum bei der Anwendung der Neutralität einschränke mit negativen Konsequenzen für die Wahrung der Interessen der Schweiz. Oftmals wird auch vorgebracht, dass der Gegenentwurf inhaltlich und in der Praxis keinen Mehrwert biete und Handlungsbedarf signalisiere, wo es keinen gebe. Die Argumentation orientiert sich dabei des Öfteren an der Argumentation des Bundesrates in der Botschaft zur Initiative. Andererseits wird auch die gegenteilige Position vertreten, dass der Gegenentwurf zu schwach formuliert sei und lediglich gelebte Praxis kodifiziere, da er zentrale Aspekte der Initiative weglasse und daher weder eine akzeptable Alternative zur Initiative noch ein Kompromiss darstelle. Von den Befürwortern des Gegenentwurfs wird begrüsst, dass der Gegenentwurf die Neutralität als aktives und flexibles Instrument verankere, den aussen- und sicherheitspolitischen Handlungsspielraum wahre und die Vermittlerrolle der Schweiz stärke.

Zahlreiche Stellungnahmen äussern sich zudem zur Initiative, obwohl diese nicht Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens ist. Aus Gründen der Vollständigkeit und Transparenz werden auch diese Stellungnahmen im Ergebnisbericht inhaltlich berücksichtigt. Auch die Initiative stösst auf Ablehnung, sowohl bei den Kantonen, den Parteien und den Dachverbänden. Die Hauptkritik an der Initiative ist die damit verbundene Verankerung eines starren Neutralitätsverständnisses, das Verbot der Übernahme von Sanktionen ausserhalb der UNO sowie die Einschränkungen betreffend die sicherheitspolitische Zusammenarbeit. Die Initiative stösst bei weiteren Interessierten teilweise auf Zustimmung. Ausserdem findet sie bei allen Privatpersonen, die sich in der Vernehmlassung geäussert haben, Unterstützung. Sie erachten die Initiative als geeigneter als den Gegenentwurf.

B. Ergebnis der Vernehmlassung im Einzelnen

1. Kantone Die folgenden 14 Kantone AG, AR, AI, BL, BS, BE, GL, GR, LU, OW, SO, SG, TG, ZG sprechen sich

gegen den Gegenentwurf aus, während sich weitere 9 Kantone dafür aussprechen (FR, GE, JU, SH,

TI, UR, VD, VS, ZH). 14 Kantone (AG, AI, BL, FR, GL, GR, JU, SO, SG, TI, TG, UR, VD, ZH) haben

sich zusätzlich gegen die Initiative ausgesprochen, während einzig der Kanton SH sich für die Initiative ausspricht. Die Kantone NE und SZ haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Vom Kanton NW ist keine Stellungnahme eingegangen. Nachfolgend werden die Argumente sowohl zum Gegenentwurf wie auch zur Initiative summarisch zusammengefasst.

a) Gegner des Gegenentwurfs

Die Gegner des Gegenentwurfs kritisieren, dass durch die inhaltliche Definition der Neutralität in der BV die Neutralität von einem Instrument zu einem Grundsatz der Aussenpolitik und zu einem Selbstzweck würde. Die damit verbundenen Auswirkungen seien nicht zuverlässig abschätzbar. Eine Definition oder Regulierung der Neutralität im Sinne einer Nachführung oder Leitplanke sei weder notwendig noch zweckmässig. Von einem starren, schwer abänderbaren Neutralitätsverständnis auf höchster Stufe sei abzusehen. Gerade in Zeiten des Krieges, sei es nicht sinnvoll die Verfassung hinsichtlich Neutralität zu ändern.

Andere Stellungnahmen gehen weiter und argumentieren zusätzlich, dass eine solche Verankerung den bisherigen, notwendigen Spielraum bei der Anwendung der Neutralität einschränken und verändern würde mit negativen Auswirkungen auf die Sicherheits-, Wirtschafts- und Aussenpolitik der Schweiz. Ein verengtes Neutralitätsverständnis könne die Übernahme von Sanktionen einschränken sowie sicherheitsrelevante Kooperationen beeinträchtigen und so negative Folgen für die Verteidigungsfähigkeit, die Glaubwürdigkeit sowie die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz haben.

Auch würde ein Gegenentwurf Handlungsbedarf signalisieren, der nicht bestehe und fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass eine grundlegende Erklärung der Neutralität erforderlich sei, was nicht zutreffe. Darüber hinaus wird argumentiert, dass der Gegenentwurf keinen Mehrwert biete, da er den Vorgaben des Völkerrechts und der heutigen Praxis entspreche. So könne die Schweiz bereits heute als