Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/81: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» · 14 Seiten

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Flexibilität hätte konkrete Folgen für die nationale Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit, die nach Ansicht einiger Stellungnahmen massiv geschwächt würde, was mit nicht abschätzbaren Risiken verbunden wäre. Die Initiative würde eine sicherheits- und verteidigungspolitische Zusammenarbeit mit Partnern wie der NATO, beispielsweise in der Cyberabwehr oder bei gemeinsamen Schulungen, stark einschränken. Eine Kooperation wäre erst im Falle eines direkten militärischen Angriffs zulässig. Dies wird als zu spät erachtet, um von den Erfahrungen und Informationen der Partner rechtzeitig profitieren und wirksam auf eine Krise reagieren zu können. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Zusammenarbeit von Partner abgelehnt würde. Darüber hinaus würde der aussenpolitische Handlungsspielraum der Schweiz unnötig eingeschränkt, insbesondere durch das Verbot der Übernahme von Sanktionen der EU oder der OSZE gegenüber kriegsführenden Staaten, was die Beziehungen zu zentralen Partnern belasten und zur Isolation führen könne. Diese Einschränkung würde insbesondere die etablierte und konstruktive Rolle der Schweiz als Vermittlerin untergraben, die auf einem aktiven aussenpolitischen Engagement beruhe. Es sei wichtig, dass die Schweiz Sanktionen ergreifen könne, wenn dies zur Verteidigung der Einhaltung des Völkerrechts erforderlich sei.

Weiter wird argumentiert, dass die Initiative entweder keinen zusätzlichen Nutzen stiftet, da sie lediglich geltendes Völkerrecht wiederhole, oder aber die Schweiz über die völkerrechtlichen Verpflichtungen hinaus binde und zu einer zusätzlichen innerstaatlichen Beschränkung führen würde. Auch wird betont, dass die Neutralität bereits heute in der BV verankert sei. Zusammenfassend wird betont, dass die Initiative aufgrund der skizzierten negativen Auswirkungen auf die Sicherheits-, Aussen- und Wirtschaftspolitik nicht im Interesse der Schweiz liege, da sie die nationale Sicherheit und Stabilität gefährde.

d) Befürworter der Initiative

Als einziger Kanton spricht sich SH explizit für die Initiative aus. Gemäss Ansicht des KT SH trägt die Initiative dem Anliegen einer verfassungsrechtlichen Verankerung der schweizerischen Neutralität Rechnung. Der Gegenentwurf gewährleiste hingegen den für die Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik wichtigen Handlungsspielraum, weshalb dieser gegenüber der Initiative zu bevorzugen sei.

2. Politische Parteien

Insgesamt liegen Stellungnahmen von 7 Parteien vor: die Mitte; Evangelische Volkspartei (EVP), FDP. Die Liberalen; GRÜNE Schweiz; Grünliberale Partei Schweiz (glp); Schweizerische Volkspartei (SVP); Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP). Einzig die Mitte spricht sich für den Gegenentwurf aus, während die restlichen Parteien diesen ablehnen. Für die Initiative spricht sich als einzige Partei die SVP aus. Nachfolgend werden die Argumente sowohl zum Gegenentwurf wie auch zur Initiative summarisch zusammengefasst.

a) Gegner des Gegenentwurfs

Der Gegenentwurf wird von den Gegnern weder als notwendig noch als zielführend erachtet, da die schweizerische Neutralität bereits heute auf Verfassungsstufe verankert sei und es keinen Bedarf für eine neue Verfassungsbestimmung gebe. Der Gegenentwurf impliziere Handlungsbedarf, wo keiner bestehe, und biete keinen Mehrwert zum geltenden Recht: die Neutralität sei bereits heute dauerhaft und bewaffnet, was völkerrechtlich anerkannt sei. Eine Stellungnahme erachtet auch die Ergänzung hinsichtlich der Schweiz als Vermittlerin in Konflikten als nicht notwendig, da diese Tradition ohne eine solche Ergänzung möglich sei. Der Gegenentwurf signalisiere fälschlicherweise, dass die Initiative berechtigte Anliegen enthalte, womit diese unnötige politische Legitimation erfahre. Er wird daher als unnötiges Entgegenkommen gegenüber den Initianten und Initiantinnen empfunden. Darüber hinaus sei nicht davon auszugehen, dass der Gegenentwurf zum Rückzug der Initiative führe, sondern vielmehr deren Auftrieb befördere.

Weiter wird argumentiert, dass der Gegenentwurf keine Probleme löse, sondern eine unnötige und schädliche Versteinerung und Neudefinition der bewährten flexiblen Schweizer Neutralität herbeiführe. Mit dem Verlust des instrumentellen Charakters der Neutralität und der Aufwertung der Neutralität als Verfassungsziel ginge eine unnötige Einschränkung des Handlungsspielraums und eine Abkehr von der