Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/81: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» · 14 Seiten

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I. Ausgangslage

A. Ausgangslage

Die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» wurde am 11. April 2024 in der Form eines ausformulierten Entwurfs eingereicht. Sie fordert die Schaffung eines neuen Artikels 54a zur schweizerischen Neutralität in der Schweizerischen Bundesverfassung1 (BV). Der Bundesrat empfiehlt die Initiative in seiner Botschaft vom 27. November 2024 ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung. Mit Beschluss vom 19. Juni 2025 hat der Ständerat entschieden, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen.

B. Inhalt der Vorlage

Bei diesem Gegenentwurf handelt es sich um eine neue Verfassungsbestimmung (Art. 54a) zur schweizerischen Neutralität. Der Gegenentwurf umfasst zwei Absätze.

Art. 54a Schweizerische Neutralität

1Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.

2Der Bund nutzt die Neutralität, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. Er steht als Vermittler zur Verfügung.

Absatz 1 entspricht dem Wortlaut von Absatz 1 des Initiativtextes. Mit dem ersten Teilsatz «Die Schweiz ist neutral» wird die Neutralität der Schweiz explizit in der BV als Grundsatz der Beziehungen zum Ausland (Kapitel 2, Abschnitt 1 BV) und damit als Grundsatz der Aussenpolitik verankert. Mit dem zweiten Teilsatz wird die Neutralität explizit als «immerwährend und bewaffnet» in der BV verankert. Absatz 2 ist an Absatz 4 des Initiativtextes angelehnt mit gewissen Änderungen. Anders als in Absatz 1, wo die Neutralität als Grundsatz und Ziel der Aussenpolitik verankert wird, wird mit Absatz 2 der instrumentelle Charakter der Neutralität betont.

C. Vernehmlassungsverfahren

Im Rahmen der Beratung der Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» (24.092) hat der Ständerat am 19. Juni 2025 mit 33 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Gegenentwurf beschlossen. Da dieser Gegenentwurf von einer Minderheit der vorberatenden Kommission beantragt wurde, bildete er vor der Beratung im Ständerat nicht Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens. Um den Vorschriften des Vernehmlassungsgesetzes (VlG; SR 172.061) Rechnung zu tragen, hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates, als vorberatende Kommission des Zweitrates, entschieden, zum Gegenentwurf des Ständerates eine Vernehmlassung durchzuführen, bevor sie über ihre definitiven Anträge zur Initiative zuhanden des Nationalrates Beschluss fasst. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) lud die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Parteien und Organisationen zur Stellungnahme ein. Das Vernehmlassungsverfahren fand vom 23. September 2025 bis zum 23. Dezember 2025 statt.

II. Ergebnis der Vernehmlassung

A. Allgemeine Beurteilung

Im Rahmen der vorliegenden Vernehmlassung haben sich 25 Kantone, 7 Parteien, 4 Dachverbände, 14 Interessierte und 12 Privatpersonen geäussert. Insgesamt liegen dem vorliegenden Bericht 62 Stellungnahmen zugrunde, wovon sich 59 inhaltlich äussern. Der Schweizerische Arbeitgeberverband sowie zwei Kantone (NE; SZ) haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Der Gegenentwurf findet in der Vernehmlassung keine Mehrheit, sowohl bei den Kantonen als auch bei den Parteien, den weiteren Interessierten und den Privatpersonen. Einzig bei den Dachverbänden stösst

1 SR 101