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Vernehmlassung 2025/83: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 · 60 Seiten
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Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 [Vernehmlassungsentwurf]
M7 Erhöhung der Standards beim Schutz kritischer Infrastrukturen
Auf Basis der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen vom Juni 202326 entwickeln Bund, Kantone und Betreiber kritischer Infrastrukturen Standards und Vorgaben, einschliesslich solcher zur Informations- und Cybersicherheit. Sie gestalten Normen und Standards zukünftig sektorenübergreifend und verbindlich. Die grenzüberschreitende Bedeutung gewisser kritischer Infrastrukturen wird dabei besser berücksichtigt.
Die Führungs- und Kommunikationsinfrastruktur von Behörden und Organisationen für die Rettung und Sicherheit und die Information der Bevölkerung wird gegen Stromausfälle und Cyberangriffe gehärtet und für die mobile und breitbandige Anwendung weiterentwickelt.
M8 Erhöhung der Cybersicherheit der Schweiz
Die Cybersicherheit aller Staatsebenen, der Unternehmen, der Wissenschaft und der Gesellschaft wird umfassend verbessert. Zu den Massnahmen gehört auch die im Frühjahr 2025 in Kraft gesetzte Meldepflicht27, wonach die im Gesetz aufgeführten Behörden und Organisationen Cyberangriffe auf ihre Informatikmittel innert 24 Stunden dem Bund melden müssen. Diese erste sektorübergreifende Regulierung entspricht den Standards der EU. Im Gegenzug unterstützt das Bundesamt für Cybersicherheit die Betroffenen bei der Bewältigung des Cyberangriffs als erste Hilfe. Seit dem 1. Juli 2024 sind die Stromunternehmen verpflichtet, einen Standard für die Cybersicherheit einzuhalten. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben. Zudem erhöhen neue Gesetzesvorhaben die Sicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen.
In der Schweiz verhalten sich Bund, Kantone und Gemeinden verantwortungsvoll im Cyberraum. Gerade in den Vereinten Nationen (UNO) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) setzt sich die Schweiz für dasselbe Verhalten anderer Staaten ein. Insbesondere fördert sie die Einhaltung und Konkretisierung des Völkerrechts und freiwilliger Normen sowie die Umsetzung vertrauensbildender Massnahmen. Als Gaststaat verbessert die Schweiz die Rahmenbedingungen für die Cybersicherheit des Internationalen Genfs.
Laufende Arbeiten
§ Aktuelle Nationale Cyber Strategie; VBS; in Umsetzung
§ Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung; UVEK; in Umsetzung
§ Gasversorgungsgesetz (GasVG); UVEK; in Planung
§ Gesetzgebung zur Cyberresilienz von digitalen Produkten; VBS; in Erarbeitung
§ Minimalstandards der Cybersicherheit in kritischen Sektoren; VBS; in Planung
26 BBl 2023 1659.
27 Art. 74a ff. ISG; SR 128.