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Vernehmlassung 2025/83: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 · 60 Seiten

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Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 [Vernehmlassungsentwurf]

5.1 Massnahmen zur Stärkung der Resilienz (Stossrichtung 1)

Ziel 1: Geschärftes Bewusstsein

Bevölkerung und Institutionen sind sich der verschärften Sicherheitslage bewusst. Beeinflussung und Desinformation werden erkannt und sind wirkungslos. Die Bereitschaft, die Schweiz mit allen verfügbaren Mitteln zu schützen und zu verteidigen, ist bei allen relevanten Akteuren und der Bevölkerung hoch.

Zuständigkeit

§ Lead: VBS

§ Mitarbeit: UVEK, EDA, BK, Kantone

Massnahmen M1 Verstärkung der Information zur Lage und Notfallplanung

Die Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophen, Notlagen, hybriden sicherheitspolitischen Herausforderungen und einem bewaffneten Konflikt wird in der Bevölkerung, bei den Behörden und bei Betreibern kritischer Infrastrukturen erhöht. Dafür wird robust, unverfälscht, regelmässig und rechtzeitig zur Lage, zu Notfallplanungen sowie zur persönlichen Vorsorge kommuniziert, gemäss den Grundlagen der Krisenorganisationen der Bundesverwaltung. Der Bund informiert dazu möglichst direkt und über verschiedene Kanäle, welche er laufend weiterentwickelt. Er hat zudem mit Partnern ein Lehrmittel zur Schweizer Sicherheitspolitik herausgegeben, um sicherheitspolitische Bildungsangebote und den Umgang mit sicherheitspolitischen Herausforderungen zu unterstützen. Sensibilisierungsmassnahmen schärfen das Bewusstsein für die Bedrohungen und Gefahren und erhöhen die Handlungsfähigkeit und Solidarität der Bevölkerung in Notlagen. Für eine glaubwürdige und kohärente Kommunikation ist zudem eine enge Zusammenarbeit von Bund und Kantonen besonders wichtig.

M2 Bekämpfung von Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation

Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation werden früher und besser erkannt. Die Öffentlichkeit und Behörden werden wirksamer sensibilisiert und aktiv informiert. Als Grundlage dafür hat der Bund ein Lageverständnis solcher Aktivitäten. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe zu Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation ist institutionalisiert und erarbeitet präventive und reaktive Massnahmen, fallweise unter Einbezug der Kantone und der Wissenschaft. Der Bundesrat wird der Beeinflussung und Desinformation durch andere Staaten mit klarer Kommunikation und Sensibilisierungsmassnahmen entgegentreten. Die Schweiz intensiviert den internationalen Austausch, um ihr Lageverständnis zu erweitern und ihre Gegenmassnahmen zu verbessern. Zur Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit werden zielgerichtete Massnahmen