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Vernehmlassung 2025/83: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 · 60 Seiten

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Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 [Vernehmlassungsentwurf]

Ressourcen antizipieren zu können, setzte der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein. Sie soll auch die Gesamtsicht über die Arbeiten der Bundesbehörden zur Stärkung der digitalen Souveränität laufend aktualisieren und Massnahmen abstimmen.

M13 Anwendung von Exportkontrollen, Sanktionen und Investitionsprüfungen

Die Schweiz setzt Exportkontrollen um, um der Proliferation von Massenvernichtungswaffen, einschliesslich ihrer Trägersysteme, und einer missbräuchlichen Nutzung von in der Schweiz entwickelten Technologien und hergestellten Gütern im Ausland vorzubeugen. Ihre Exportkontrollen für «Dual-use»-, militärische und nukleare Güter stimmt sie in den multilateralen Gremien mit ihren wichtigsten Handelspartnern ab. Dies umfasst Kontrollen für Waren, Technologien und Software. Die Schweiz setzt sich für eine effektive Umsetzung der Exportkontrollen sowie deren international abgestimmten Weiterentwicklung ein, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern und aufgrund technischer Fortschritte drohende Lücken zu schliessen.

Mit einer Botschaft vom Dezember 202330 liegt die Grundlage für die Einführung einer Investitionsprüfung vor. Mit dem Investitionsprüfgesetz sollen Übernahmen verhindert werden können, wenn diese die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden. Der Fokus liegt auf der Prüfung von Übernahmen inländischer Unternehmen in besonders kritischen Bereichen durch staatlich kontrollierte ausländische Investoren. Die besonders kritischen Bereiche umfassen u.a. Stromnetze und -produktion, Wasserversorgung, Gesundheits-, Telekom- und Transportinfrastrukturen sowie zivil und militärisch verwendbare Güter und Rüstungsgüter.

M14 Stärkung von Knowledge Security

Massnahmen im Bereich der «Wissenssicherheit» oder «Knowledge Security» minimieren das Risiko unerwünschter Wissensabflüsse, verhindern sicherheitspolitisch problematische Technologieakquisitionen, erkennen nicht offengelegte «Dual-use»-Forschung und reduzieren kritische Abhängigkeiten von Forschungsmaterialien und Infrastrukturen. Der Bund nutzt eine interdepartementale Arbeitsgruppe, um die Herausforderungen der internationalen Forschungszusammenarbeit zu analysieren und angemessene Antworten zu entwickeln, insbesondere in geopolitischer, technologischer, rechtlicher und mobilitätsbezogener Hinsicht. Um die Akteure im Bereich Bildung, Forschung und Innovation bei der Risikobewältigung zu unterstützen, erarbeitete sie bereits Empfehlungen, ohne die institutionelle Autonomie einzuschränken. Die zuständigen Departemente pflegen dazu auch einen regelmässigen Austausch mit der Wissenschaft.

30 BBl 2024 124.