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Vernehmlassung 2025/83: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 · 60 Seiten

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Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 [Vernehmlassungsentwurf]

M24 Verstärkung des polizeilichen Datenaustauschs

Der nationale und internationale Informationsaustausch, einschliesslich des Datenaustauschs zwischen den Kantonen, wird intensiviert, um föderalistische Hindernisse und dadurch Vollzugsschwierigkeiten zu mindern und die Wirksamkeit der polizeilichen Kriminalitätsbekämpfung sowie der präventiv-polizeilichen Massnahmen gegen die Kriminalität zu erhöhen. Dazu dient namentlich die schweizweite Abfrageplattform für die Polizeibehörden (POLAP), deren Realisierung und nötigen Rechtsgrundlagen Bund und Kantone gemeinsam vorantreiben.

M25 Nationale und internationale Kooperation zwischen Strafverfolgungsbehörden

Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden fördert den Austausch von Daten und die frühzeitige Erkennung und Bekämpfung der Kriminalität. Der Bund arbeitet umfassend mit europäischen Partnern im Rahmen von Schengen, Europol und Frontex zusammen. Ferner setzt er mehrere Rechtsetzungsprojekte um: die Rechtsgrundlagen für PO-LAP, das Flugpassagierdatengesetz für den Austausch von Passagierdaten (PNR-Daten) zur Bekämpfung von Terrorismus und Schwerstkriminalität und zur Verstärkung der europäischen Polizeikooperation und die Prümer-Zusammenarbeit zum Austausch von biometrischen Daten und Fahrzeughalterdaten. Mit der Übernahme von Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands kann die Schweiz an polizeilichen und migrationsrechtlichen Informationssystemen teilnehmen und den Fluss polizeilicher Informationen verbessern. Die Schweiz verfolgt dazu relevante Entwicklungen in Europa, etwa die Strategie für die innere Sicherheit «ProtectEU», und prüft die Teilnahme an Projekten, um die nationale und internationale Kooperation, insbesondere unter den Strafverfolgungsbehörden, aber auch den Einbezug weiterer Behörden und Partner und den Informationsaustausch zu verbessern.

M26 Erweiterung der Massnahmen gegen Geldwäscherei

Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei werden verstärkt, um kriminellen Netzwerken ihre finanzielle Basis zu entziehen, die Wirtschaft und den Rechtsstaat zu schützen und zu verhindern, dass illegale Gewinne für weitere Straftaten genutzt werden. Auf der Basis der nationalen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des daraus abgeleiteten Aktionsplans werden entsprechende Massnahmen definiert und rechtliche Anpassungen geprüft, z. B. Erleichterungen für den Nachweis von Geldwäscherei oder für das Einfrieren von verdächtigen Vermögenswerten aus illegalen Quellen.

Laufende Arbeiten

§ Nationale Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität; EJPD; in Erarbeitung

§ Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität; EJPD; in Erarbeitung § Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung: Überarbeitung; EJPD; in Planung