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Vernehmlassung 2025/83: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 · 60 Seiten
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Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 [Vernehmlassungsentwurf]
Massnahmen Bekämpfung von Cyberangriffen, Spionage, Extremismus und Terrorismus M19 Verbesserung der Cyberfähigkeiten
Die Schweiz verstärkt ihre Fähigkeiten, um weltweit in Computersysteme und -netze einzudringen, die für Angriffe auf kritische Infrastrukturen in der Schweiz verwendet werden. Sie kann den Zugang zu Informationen verhindern, stören oder verlangsamen36 und damit Angriffe verhindern oder abwehren. Die Schweiz verbessert zudem ihre Möglichkeiten, frühzeitig operative und technische Informationen zu Cyberbedrohungen und -angriffen zu erhalten sowie selbst zu analysieren. Die Informationen dienen der besseren Darstellung der Cybersicherheitslage und stellen Betreibern kritischer Infrastrukturen zeitnah relevante operative und technische Informationen zu Cyberbedrohungen zur Verfügung.
M20 Revision des Nachrichtendienstgesetzes
Das Nachrichtendienstgesetz wird revidiert, um die Beschaffung kritischer Informationen zu erleichtern und schwere Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus, Terrorismus, Spionage, Proliferation und Cyberangriffe zu verhindern. Die Schweiz wird damit entsprechende Aktivitäten auf ihrem Territorium sowie im Cyberraum effektiver bekämpfen können. Der Datenaustausch zwischen den sicherheitspolitischen Instrumenten ist zu erleichtern, um eine Infiltration durch fremde Nachrichtendienste abzuwehren.
Wenn die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz bedroht ist oder wichtige internationale Sicherheitsinteressen zu wahren sind, erleichtert die Revision, Daten bei Finanzintermediären einzuholen, um z. B. Finanzflüsse von Terrororganisationen sowie Spionage- und Proliferationsnetzwerken aufzuklären. Genehmigungsprozesse werden gestrafft. Weiterer Anpassungsbedarf wird im laufenden Revisionsprozess ständig geprüft.
M21 Stärkung der Prävention von Radikalisierung und Extremismus
Mit dem nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus stärkt die Schweiz die Prävention gegen gewalttätigen Extremismus und Terrorismus. Der Aktionsplan soll die Radikalisierung bei jungen Menschen verhindern, einen kritischen Umgang mit digitalen Medien und sozialen Netzwerken fördern und gefährdete Zielgruppen sensibilisieren. Nachrichtendienstliche und präventiv-polizeiliche Mittel werden effizienter genutzt, etwa durch die konsequente Anwendung von Einreiseverboten und Ausweisungen, die Einziehung von Propagandamaterial und Sperrung von Internetseiten mit radikalem Gedankengut und gewaltverherrlichenden Inhalten sowie durch die Ausweitung der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen zur Aufklärung gewalttätig-
36 Art. 37 Abs. 1 NDG; SR 121.