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Vernehmlassung 2025/83: Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 · 60 Seiten

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Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026 [Vernehmlassungsentwurf]

extremistischer Aktivitäten in der Revision des Nachrichtendienstgesetzes. Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen werden durch den Bund finanziell unterstützt.

Die Schweiz bekämpft die Ursachen von Radikalisierung, gewalttätigem Extremismus und Terrorismus auch mittels der internationalen Zusammenarbeit, z. B. in Projekten für Armutsbekämpfung und Bildung.

M22 Deradikalisierung und Sicherheitsprüfungen

Gesellschaftliche Kohäsion und erfolgreiche Integration sind wichtig für die Prävention. Besondere Aufmerksamkeit gilt marginalisierten Gruppen und Einzelpersonen, da sie gegenüber Propaganda und Desinformation anfällig sind und dadurch extremistische Haltungen entwickeln oder kriminell aktiv werden können. Es werden Massnahmen entwickelt, etwa bei Bildung und Sozialarbeit, um Parallelgesellschaften zu vermeiden. Bei den am stärksten gefährdeten Gruppen – Minderjährigen – sollen Radikalisierungstendenzen frühzeitig erkannt und betroffene Personen deradikalisiert werden. Einige dieser Personen haben Migrationshintergrund. Deren Deradikalisierung senkt zudem das Risiko, dass Migration die Polarisierung fördert und Desinformation über dieses Thema die politische Debatte verzerren kann. Im Asyl- und Ausländerbereich werden Personen mit möglichen Sicherheitsrisiken sicherheitsüberprüft. Bei konkreten Hinweisen auf eine Bedrohung für die innere Sicherheit können die zuständigen Migrations- und Sicherheitsbehörden Administrativmassnahmen treffen, z. B. administrative Haft, ein Einreiseverbot oder der Widerruf des Aufenthaltsrechts und des Asylstatus. Falls eine ausländische Person eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellt, kann sie weg- oder ausgewiesen werden.

Bekämpfung der Kriminalität M23 Stärkung des Instrumentariums zur Bekämpfung organisierter Kriminalität

Behörden auf allen Staatsebenen werden für die Erkennung von Tätigkeiten und Strukturen der organisierten Kriminalität und Abläufe bei Hinweisen besser sensibilisiert. Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität wird national in gemeinsamen Gremien und Austauschplattformen eng koordiniert und auch international ausgerichtet. Zu diesem Zweck wird ein nationaler Aktionsplan erarbeitet, der alle Staatsebenen involviert. Vorgesehene Massnahmen sind zum Beispiel die Erstellung von Lagebildern zur organisierten Kriminalität, die Sensibilisierung nichtpolizeilicher Behörden über die Merkmale der organisierten Kriminalität, die Verbesserung der Möglichkeiten für relevante Hinweise und Verdachtsmeldungen sowie den interdisziplinären Informationsaustausch und die Verschärfung der Standards zur Geldwäschereibekämpfung (siehe M25). Auch werden rechtliche Anpassungen sowie Möglichkeiten der digitalen Datenanalyse geprüft, um Tätigkeiten der organisierten Kriminalität einfacher und schneller als strafrechtlich relevantes Handeln zu sanktionieren.