Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/84: Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen: Teilrevision der Bundesverfassung sowie der dazugehörigen Gesetzesbestimmungen · 10 Seiten

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3.1 Stellungnahmen für die Einführung eines obligatorischen Orientierungs tags für Schweizerinnen

18 Kantone (AI, AR, BE, BS, FR, GL, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG) und die RK MZF befürworten die Einführung eines obligatorischen Orientierungs- tags für Schweizerinnen. Sie begrüssen die Einführung mit dem Verweis auf die ver- besserte Chancengleichheit der Schweizerinnen, wenn sie einen vertieften Einblick in die Möglichkeiten und Chancen erhalten, welche die Armee und der Zivilschutz bie- ten. Gleichzeitig erhoffen sich die Kantone, dass sich dank der Einführung mehr Schweizerinnen für einen freiwilligen Dienst entscheiden und so der Frauenanteil in Armee und Zivilschutz erhöht werden kann.

12 Kantone (AR, BE, BS, FR, GL, OW, SG, SH, SO, TI, UR, VS) und die RK MZF be- antragen, dass der Bund den Kantonen die zusätzlichen Aufwände, die durch die Ein- führung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen entstehen, in an- gemessenem Umfang abgelten soll. Die Abgeltung solle im Grundsatz auf Gesetzes- stufe festgelegt werden. Die Höhe der Abgeltung könnte dann auf Verordnungsstufe geregelt werden. Die Kantone begründen ihre Forderung damit, dass die Einführung primär im Interesse des Bundes sei, der abschliessend und alleinig für die Armee zu- ständig ist. Vor dem Hintergrund knapper finanzieller Spielräume der Kantone, der bereits hohen Belastung durch andere bundesrechtlich determinierte Aufgaben und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz erachten es die Mehrheit der Kantone und die RK MZF als nicht angemessen, dass die Kantone die Kosten für die Ausweitung der Orientierungstage auf Schweizerinnen übernehmen müssen.

6 Kantone (AI, LU, NW, SZ, TG, ZG) sind mit der vorgeschlagenen Finanzierungslö- sung einverstanden oder haben sich nicht dazu geäussert.

Die Kantone OW und TG beantragen, dass die gesetzlichen Grundlagen den Kanto- nen bei der Umsetzung mehr Spielraum einräumen sollen. Dies betrifft insbesondere die Länge des Orientierungstags, der gemäss der Vorlage einen Tag dauern soll.

Eine verpflichtende Festlegung der Dauer auf einen ganzen Tag stünde den unter- schiedlichen Bedürfnissen der Kantone entgegen und würde den Aufwand (Infrastruk- tur, Personal) zur Durchführung der Orientierungstage ohne erkennbaren Nutzen er- heblich erhöhen. Der Kanton TG stellt zudem infrage, ob für Schweizerinnen eine ganztägige Veranstaltung überhaupt sinnvoll ist, weil sie keiner Dienstpflicht unterlie- gen.

5 Kantone (GL, SO, UR, VS, ZG) und die RK MZF bedauern, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in den bisherigen Arbeiten zur Einführung eines obliga- torischen Orientierungstags für Schweizerinnen im erläuternden Bericht nicht entspre- chend gewürdigt wurde.

Der Kanton BE weist darauf hin, dass für eine fristgerechte und qualitativ hochwertige Umsetzung eine frühzeitige Einbindung der Kantone in die Ausarbeitung der Ausfüh- rungsbestimmungen, genügend Vorlaufzeit für die Anpassungen der kantonalen Infra- struktur und Prozesse sowie eine enge Koordination mit den Bildungsinstitutionen