Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten

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Schwerpunkte

Einen zentralen Bereich der KMU-Politik stellt die administrative Entlastung dar, welche auch das E-Government zugunsten der KMU miteinschliesst. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind stark von Regulierungskosten und bürokratischem Aufwand betroffen. In seinem Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft 202419 hat der Bundesrat den Abbau unnötiger Bürokratie erneut als dauerhafte Aufgabe zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit festgelegt. Mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 wird der Finanzierungsumfang des E-Governments für KMU als operatives Instrument zur administrativen Entlastung für die kommende Legislaturperiode durch einen entsprechenden Finanzierungsbeschluss festgelegt.

Die Unternehmensfinanzierung ist ein weiterer zentraler Bereich der KMU-Politik. Diese wird sowohl durch politikberatende als auch durch operative Massnahmen unterstützt. Zur politikberatenden Tätigkeit zählen unter anderem die Erstellung von Berichten und Studien sowie die Mitwirkung an regulatorischen Arbeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Auf operativer Ebene erleichtert der Bund den Zugang der KMU zu Bankkrediten, indem er anerkannten Bürgschaftsorganisationen Finanzhilfen gewährt und deren Tätigkeit überwacht.

2.2 E-Government zugunsten der KMU

2.2.1 Ziele und Aufgaben

Staatliche Regulierungen bringen Kosten mit sich. Diese können die Produktivität beeinträchtigen und das Wirtschaftswachstum bremsen. Eine administrative Entlastung unterstützt Produktivitätssteigerungen und stärkt so die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und letztlich den Wohlstand.

Im Rahmen des Bürokratiemonitors (repräsentative Befragung der Unternehmen) werden Unternehmen zu ihrer Wahrnehmung der Belastung aufgrund von gesetzlichen Vorschriften befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass für KMU die Bürokratie eine der grössten Sorgen darstellt. Aus diesem Grund legt die Standortförderung in der Legislaturperiode 2028–2031 einen Schwerpunkt auf die administrative Entlastung. Das zentrale Instrument hierfür ist E-Government, das nachweislich einen Beitrag zur Vereinfachung administrativer Prozesse für Unternehmen leistet. Auf EasyGov können die Unternehmen Behördenleistungen auf Bundes- und Kantonsebene effizient und sicher über einen einzigen Account mit weitgehend einheitlicher Benutzerführung abwickeln. Die rechtliche Grundlage von EasyGov bildet das UEG. Artikel 9 UEG besagt, dass das SECO eine zentrale elektronische Plattform zur erleichterten Erbringung von Behördenleistungen für Unternehmen und andere UID-Einheiten betreibt. Im Fokus steht die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags gemäss Artikel 11 UEG sowie die damit verbundene Erweiterung des Angebots an neuen Behördenleistungen auf der zentralen elektronischen Plattform für Unternehmen (EasyGov). Artikel 11 verpflichtet Bundes- und kantonale Behörden sowie externe Verwaltungsträger, ihre

19 Bundesrat (2024): Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft 2024 vom 22. Mai 2024, abrufbar unter www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Strukturwandel und Wachstum > Wachstum > Lagebericht zur Schweizer Volkswirtschaft 2024, Bericht des Bundesrates vom 22. Mai 2024