Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/85: Botschaft Standortförderung 2028–2031 · 70 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 62Fedlex · Erläuternder Bericht
Tourismuspartner von Schweiz Tourismus im Umfang von 70 Millionen Franken sowie Zusatzmittel für die Exportförderung im Umfang von 5,6 Millionen Franken.
Die dem Umfang der Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden in den Bundesbeschlüssen ausgewiesen. Den Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2024 von 106,8 Punkten zugrunde, wobei sich dieser Indexstand auf die Indexreihe «Dezember 2020 = 100 Punkte» bezieht. Die jährlichen Voranschlagskredite werden dann jeweils an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst.
Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite sind von der Bundesversammlung festgesetzte Höchstbeträge für bestimmte Ausgaben. Sie stellen keine Kreditbewilligung dar. Die erforderlichen Voranschlagskredite für die Ausgaben zugunsten der Standortförderung müssen jährlich im Budget beantragt und vom Parlament beschlossen werden.
Für die Umsetzung der Standortförderbotschaft sind im Globalbudget WBF/SECO derzeit jährlich knapp 1,5 Millionen Franken für Begleitmassnahmen wie bspw. Evaluationen und Informatikausgaben (ohne E-Government für KMU) vorgesehen.
Für E-Government sind ausserhalb des beantragten Verpflichtungskredits weitere rund 1,6 Millionen Franken p.a. für den Vollzug und die Umsetzung vorgesehen.
6.1.2 Personelle Auswirkungen
Im Jahr 2025 umfasste der Personalbestand der Standortförderung rund 59 Vollzeitstellen. Davon sind 12 Vollzeitstellen befristet. Mit den befristeten Stellen werden die Covid-19-Massnahmen (Anzahl zusätzlich bewilligte Vollzeitstellen pro Jahr: 2024–2026: 8; 2027–2030: 6; 2031/32: 3), der Wiederaufbau in der Ukraine (2025–2027: 1 Vollzeitstelle), die Gesetzgebungsarbeiten betreffend Landesausstellung (2025/2026: 1 Vollzeitstelle) und bei Innotour das Recovery-Programms sowie Prüf- und Kontrollarbeiten (2025–2027: 2 Vollzeitstellen) umgesetzt.
Mit EasyGov 2.0 erfolgt der Wechsel von einer Applikation zu einer Plattform-Organisation. Dafür wird ein gewisser Mehrbedarf an personellen Ressourcen im Bereich Security/Datenschutz & Qualitätssicherung, Produkt- & Partner-Management sowie Plattform-Governance benötigt. Die finanziellen Mittel hierfür werden bundesintern freigespielt.
Nebst den Basic Services, die alle Schweizerischen Auslandvertretungen anbieten, finanziert das EDA für die Exportförderung und die Standortpromotion Personal- und Infrastrukturkosten für die Swiss Business Hubs im Aussennetz im Umfang von rund 9,4 Millionen Franken pro Jahr. Die Kosten für diese rund 85 Vollzeitstellen (vgl. auch Kap. 5.2.1) sind nicht Gegenstand der Botschaft Standortförderung 2028–2031. Diese Mitarbeitenden des EDA werden fachlich von S-GE geführt.
Zudem arbeiten zurzeit zusätzlich 27 Mitarbeitende (26,5 Vollzeitstellen) von ST im Aussennetz des EDA. Diese Mitarbeitenden haben aus völkerrechtlichen Gründen einen Arbeitsvertrag mit dem EDA (vgl. Kap. 3.3.2).