Erläuternde Berichte

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten

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Verordnung …

Damit ein Gesetz rückwirkend in Kraft tritt, müssen fünf Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein: Es muss ein öffentliches Interesse bestehen, die Rückwirkung muss ausdrücklich in der gesetzlichen Grundlage angeordnet werden, zeitlich begrenzt sein, darf keine stossenden Rechtsungleichheiten bewirken und sie darf auch keinen Eingriff in wohlerworbene Rechte darstellen. Die Rückwirkung um ein Jahr wird ausdrücklich in der VPEV angeordnet, hält den maximalen zeitlichen Rahmen von einem Jahr ein, ist aufgrund der sonst bestehenden rechtlichen Lücke und der daraus resultierenden Dringlichkeit gerechtfertigt und liegt infolgedessen auch im öffentlichen Interesse. Weiter sind keine daraus resultierende Rechtsungleichheiten gegenüber Dritten oder Eingriffe in wohlerworbene Rechte ersichtlich, womit das rückwirkende Inkrafttreten aufgrund der Ausführungen im Gesetzgebungsleitfaden und in der Lehre rechtmässig ist.

6.7 Rechtliche Grundlagen

In Artikel 86b LwG hat der Gesetzgeber dem Bundesrat die Befugnis erteilt, Beiträge zur Senkung der Prämien für private Ernteversicherungen zu zahlen, sofern die Versicherungen Risiken abdecken, die in grossem Umfang auftreten, wie z. B. Trockenheit und Frost.

Zusätzlich zu Artikel 177 LwG enthält Artikel 86b Absatz 4 LwG die Delegationsbestimmung, welche es dem Bundesrat ermöglicht, Ausführungsbestimmungen zu erlassen.