Erläuternde Berichte

Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten

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Verordnung …

5.4 Auswirkungen

5.4.1 Bund

Für die Erfassung der Nutzgehölze im Agrarinformationssystem AGIS ist eine Ergänzung mit ein bis drei Kulturcodes erforderlich.

5.4.2 Kantone

Für die Erfassung der Nutzgehölze in den kantonalen Agrarinformationssystemen ist eine Ergänzung mit ein bis drei Kulturcodes erforderlich.

5.4.3 Volkswirtschaft

Mit der Definition der Nutzgehölze wird ein Anliegen zu Agroforstmassnahmen aus der Landwirtschaft aufgenommen. Flächen mit Nutzgehölzen gehören zur landwirtschaftlichen Nutzfläche. Sie sind als Dauerkulturen von den Hecken klar abgegrenzt und fallen nicht unter die Schutzbestimmungen für Hecken. Sie können jederzeit wieder entfernt werden. Die Nutzgehölze müssen weder einen Krautsaum noch einen Pufferstreifen aufweisen. Für die Flächen mit Nutzgehölzen werden die Beiträge für Dauerkulturen ausgerichtet.

5.4.4 Umwelt

Keine

5.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Änderung ist konform zum internationale Recht.

5.6 Inkrafttreten

Die Änderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

5.7 Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage ist in Art. 177 LwG.