Erläuternde Berichte
Vernehmlassung 2025/88: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2026 · 77 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 40Fedlex · Erläuternder Bericht
Verordnung …
5.4 Auswirkungen
5.4.1 Bund
Für die Erfassung der Nutzgehölze im Agrarinformationssystem AGIS ist eine Ergänzung mit ein bis drei Kulturcodes erforderlich.
5.4.2 Kantone
Für die Erfassung der Nutzgehölze in den kantonalen Agrarinformationssystemen ist eine Ergänzung mit ein bis drei Kulturcodes erforderlich.
5.4.3 Volkswirtschaft
Mit der Definition der Nutzgehölze wird ein Anliegen zu Agroforstmassnahmen aus der Landwirtschaft aufgenommen. Flächen mit Nutzgehölzen gehören zur landwirtschaftlichen Nutzfläche. Sie sind als Dauerkulturen von den Hecken klar abgegrenzt und fallen nicht unter die Schutzbestimmungen für Hecken. Sie können jederzeit wieder entfernt werden. Die Nutzgehölze müssen weder einen Krautsaum noch einen Pufferstreifen aufweisen. Für die Flächen mit Nutzgehölzen werden die Beiträge für Dauerkulturen ausgerichtet.
5.4.4 Umwelt
Keine
5.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Änderung ist konform zum internationale Recht.
5.6 Inkrafttreten
Die Änderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
5.7 Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage ist in Art. 177 LwG.