Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/90: Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) · 55 Seiten

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Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) – Erläuternder Bericht

des Verbands Europäischer Übertragungsnetzbetreiber für Strom und derjenigen des Verbands Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas44 veröffentlichen.

Analog zu Artikel 12 Absätze 7 und 8 BATE sieht Artikel 23 VATE vor, dass nur die nationale Netzgesellschaft und die Betreiber eines schweizerischen Gastransportnetzes der ElCom Informationen über Anlagen übermitteln müssen. Der Grund dafür ist, dass diese Akteure eine zentrale Rolle spielen und direkt auf die relevanten Angaben zugreifen können. Überdies verfügen sie über einen umfassenden und fundierten Überblick über das Übertragungsnetz und sind aufgrund ihrer Funktion am ehesten in der Lage, die benötigten grundlegenden Daten zusammenzuführen und der ElCom zu übermitteln. Und schliesslich wird so vermieden, dass die Übermittlungspflicht auf eine grosse Zahl von Marktteilnehmern verteilt wird. Dies trägt zur Qualität und Homogenität der erhobenen Daten bei und garantiert eine nicht zu hohe Granularität der Daten.

Der administrative Aufwand für die Marktteilnehmer (mit Ausnahme der Swissgrid und der Gastransportnetzbetreiber) aufgrund der Pflicht zur Übermittlung der grundlegenden Daten über Anlagen wird somit praktisch inexistent sein.

b) Für die Übermittlung von Angaben über Transaktionen und Handelsaufträge

I. Auf einem organisierten Markt

Zur Erinnerung: Als organisierter Markt gilt eine Einrichtung, innerhalb welcher die Interessen zahlreicher Dritter betreffend Kauf oder Verkauf von Energiegrosshandelsprodukten so miteinander interagieren, dass eine Transaktion zustande kommen kann. Zu den organisierten Märkten zählen insbesondere Energiebörsen, Energievermittler oder Kapazitätsplattformen für Energie (Art. 3 Abs. 1 Bst. g BATE).

In Übereinstimmung mit der Revision der REMIT-Verordnung sieht Artikel 12 Absatz 4 BATE vor, dass die organisierten Märkte (organised market places, OMPs) neu verpflichtet werden, der ElCom Daten über das Orderbuch zur Verfügung zu stellen oder ihr auf Anfrage unverzüglich Zugang zum Orderbuch zu gewähren. Marktteilnehmer sind nicht in der Lage, Daten über Handelsaufträge auf OMPs problemlos zu erfassen oder zu melden. Daher müssen diese Daten der ElCom von den einschlägigen OMPs oder von Dritten, die in ihrem Namen handeln, zur Verfügung gestellt werden. Teilnehmer am Schweizer Markt und Teilnehmer am europäischen Markt müssen die Daten folglich nicht mehr selbst melden, sind aber weiterhin verpflichtet, Daten über Handelstätigkeiten zu melden, die ausserhalb eines OMP stattfinden, wie z. B. ausserbörsliche Verträge (siehe unten).45

Daher wird der administrative Aufwand durch die Pflicht zur Übermittlung von Angaben über Transaktionen und Handelsaufträge auf einem organisierten Markt für die Marktteilnehmer praktisch inexistent sein, unabhängig davon, ob es sich um grosse oder kleine Marktteilnehmer handelt.

II. Ausserhalb eines organisierten Marktes (ausserbörslich, OTC)

i) Delegationsvereinbarungen und Meldemechanismen

Findet eine Transaktion ausserhalb eines organisierten Marktes (OTC) statt, muss sie theoretisch von beiden Seiten der Transaktion gemeldet werden (doppelte Meldung), also sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer. Wie in der EU bereits üblich, ist es jedoch möglich, dass eine Partei beide Seiten der Transaktion meldet, wenn Delegationsvereinbarungen bestehen. Gemäss der EU-Praxis muss, wenn die Meldung durch einen Dritten im Namen einer oder beider Gegenparteien erfolgt oder eine Gegenpartei die Einzelheiten eines Vertrags auch im Namen der anderen Gegenpartei meldet, die Meldung die einschlägigen Daten zu beiden Gegenparteien sowie alle Einzelheiten enthalten, die gemeldet worden wären, wenn die Verträge von den Gegenparteien getrennt gemeldet worden wären (Art. 6 Abs. 7 der Durchführungsverordnung [EU] Nr. 1348/2014 der Kommission vom 17. Dezember 2014).

44 ENTSO-E Transparency Platform (entsoe.eu) / ENTSOG - TP

45 Open-letter-on-REMIT-revision-implications.pdf (europa.eu)