Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/90: Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) · 12 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.822-16/1/1/4
Energy Platform fest, dass zentrale Begriffe wie «Standardvertrag», «bilateraler Standardvertrag» und «Verbrauch als eine einzige wirtschaftliche Einheit» klar und praxistauglich definiert werden müssten. Es solle insbesondere berücksichtigt werden, dass im Schweizer Gasmarkt aktuell keine organisierten Märkte bestünden und keine Standardverträge existierten. Schliesslich weisen Proxigas, Energy Traders Europe, Eurelectric und A2A darauf hin, die Definition des Begriffs «Lebenszyklus-Ereignis» dahingehend zu präzisieren, dass nur bereits gemeldete Sachverhalte betroffen sind.
Gemäss VSG, Gaznat, Energie 360° und Open Energy Platform bildet der vorgeschlagene Schwellenwert von 100 MW den Schweizer Gasmarkt nicht ab, da eine solche Kapazität nur einem Bruchteil des Inlandsverbrauchs entspreche. Eine Anlage dieser Grösse könne damit weder den Gasmarkt noch den Gaspreis beeinflussen. Sie schlagen deshalb die Heraufsetzung des Schwellenwerts auf mindestens 500 MW vor, um die Marktrealität besser abzubilden. Zudem regen der VSG und Gaznat die Einführung einer zusätzlichen Ausnahme für Verträge an, die zwischen Anteilseignern und ihrer Beschaffungsorganisation geschlossen wurden.
Die ElCom fordert schliesslich eine Klarstellung dahingehend, dass die Verteilnetzbetreiber in Zusammenhang mit dem Strom, den sie zur Sicherstellung der Energielieferung im Sinne der Grundversorgung beschaffen, weiterhin in den Anwendungsbereich des BATE fallen, da der Schwellenwert von 600 GWh/Jahr nur auf Endverbraucher anwendbar sei.
2.2.2 2. Kapitel: Veröffentlichung der Dokumentation und der Formulare
Vitol, Swissgrid und RWE betonen, die Erfahrungen aus der EU zeigten, dass Weisungen von Regulatoren zur Marktintegrität ohne vorherige öffentliche Vernehmlassung oft an der Praxis vorbei geschrieben würden oder gar Anforderungen stellten, welche seitens Unternehmen kaum umsetzbar t seien. Hingegen habe sich die Praxis der Vernehmlassung beim Transaction Reporting User Manual (TRUM) bewährt und sollte entsprechend generell angewandt werden. Proxigas, Vitol, A2A, Energy Traders Europe und Eurelectric empfehlen der ElCom, ihre Formulare an die europäischen Normen anzugleichen (gleiche Felder, Definitionen und Datenstandards) und eine formelle Verbindung zwischen ihrem Register und demjenigen der ACER einzurichten. Dies würde es den bereits bei der ACER registrierten Akteuren erleichtern, ihren Pflichten in der Schweiz mit bereits existierenden Daten nachzukommen, und so Mehrfachregistrierungen in verschiedenen Jurisdiktionen zu vermeiden.
Die ElCom stellt klar, dass die betroffenen Marktteilnehmer, die der ElCom übermittelten Daten entsprechend den Entwicklungen ihrer Situation oder Änderungen an Formularen laufend aktualisieren müssen, damit die Korrektheit und Aktualität der übermittelten Informationen sichergestellt sind. Sie hält darüber hinaus fest, dass die Informationsübermittlung über alternative Kanäle wie etwa über eigene SFTP-Server, über welche einige Vermittler verfügen, im Rahmen der in Artikel 18 BATE vorgesehenen Meldungen nicht ausgeschlossen werden dürfe. Jedoch betont sie, dass bei einer vorübergehenden Inanspruchnahme eines anderen Mittels aus technischen Gründen eine vorgängige Autorisierung für diesen Übermittlungsweg erforderlich sei und der betroffene Vermittler die volle Verantwortung für die Sicherheit der Datenübermittlung trägt.
2.2.3 3. Kapitel: Registrierung, Bezeichnung einer Vertretung, algorithmischer Handel und direkter elektronischer Zugang
Proxigas, A2A, Energy Traders Europe und Eurelectric schlagen vor, den Registrierungsaufwand für Schweizer Marktteilnehmer zu begrenzen, indem es ermöglicht wird, Daten aus dem CEREMP-System der ACER herunterzuladen und in die Registrierungsplattform der ElCom hochzuladen. Economiesuisse, der VSG, Gaznat, der VSE, Alpiq, die BKW, Energy Traders Europe, Groupe E und Swisspower sind zudem der Auffassung, dass Endverbraucherinnen und Endverbraucher unter der 600-GWh-Schwelle nicht von der Registrierungspflicht betroffen sein sollten. Und schliesslich beurteilen es Vitol, der VSE, Alpiq, Energy Traders Europe, Eurelectric, Swisspower und RWE als unrealistisch, dass ein
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