Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/97: Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 · 49 Seiten

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EDI - Prüfungskommission für Chiropraktik; 2 000

- Prüfungskommission für Veterinärmedi-

zin;

- Prüfungskommission für Zahnmedizin;

- Prüfungskommission für Humanmedizin;

- Prüfungskommission für Pharmazie.

WBF - Eidgenössische Arbeitskommission; 18 000 0.15 / 12 000

- Tripartite Kommission des Bundes im

Rahmen der flankierenden Massnahmen

zum freien Personenverkehr.

4.1.1 Änderung des RVOG

Die Änderung des RVOG hat keine Auswirkungen auf den Bund.

4.1.2 Tripartite Arbeitskommission des Bundes

Die Fusion der Eidgenössischen Arbeitskommission (19 Mitglieder) mit der Tripartiten Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Per- sonenverkehr (18 Mitglieder) zur neuen «Tripartiten Arbeitskommission des Bundes» (15 Mitglieder) ergeben sich durch die Reduktion der Kommissionsmitglieder und der Anzahl der Sitzungen jährliche Einsparungen im Umfang von rund 18 000 Franken (Taggelder, Spesen, Sekretariat). Durch die Reduzierung der Mitgliederanzahl der fu- sionierten Kommission ist der Bund mit einer Person weniger als bisher in der Triparti- ten Kommission des Bundes (TPK Bund) vertreten.

4.1.3 Schweizerischer Wissenschaftsrat (SWR)

Die Aufhebung des SWR ermöglicht direkte jährliche Einsparungen im Umfang von rund 172 000 Franken (Taggelder, Spesen).

4.1.4 Kommission für die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland

Die Aufhebung der Kommission führt zu finanziellen Einsparungen für den Bund (siehe Ziff. 2.4.2).

4.1.5 Medizinalberufekommission (MEBEKO)

Mit der Reduktion der Mitgliederzahl der MEBEKO ist für den Bund eine unmittelbare Kosteneinsparung verbunden, da Entschädigungen sowie Aufwendungen für Sitzun- gen und Spesen in geringerem Umfang anfallen. Durch den Wegfall der bundesseitigen Vertretung wird eine Vermischung von Aufgaben künftig ausgeschlossen.

4.1.6 Prüfungskommission der universitären Medizinalberufe

Die Zusammenlegung der Prüfungskommissionen hat keine nennenswerten finanziel- len und personellen Auswirkungen auf den Bund.