Vernehmlassungsvorlage VKL
Vernehmlassung 2026/18: Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) und Totalrevision der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) – Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen · 8 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang (Art. 15)
Änderung anderer Erlasse
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
1. Verordnung vom 17. Januar 19617 über die Invalidenversicherung
Art. 24terAbs. 4
4Die Verordnung vom …8 über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung in der Krankenversicherung ist sinngemäss anwendbar.
2. Verordnung vom 20. Dezember 19829 über die Unfallversicherung
Art. 70a Kostenermittlung und Leistungserfassung
Die Verordnung vom …10 über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung in der Krankenversicherung ist für die in Artikel 56 Absatz 1 UVG genannten Spitäler und Kuranstalten sowie die medizinischen Hilfspersonen sinngemäss anwendbar. Die fachlich zuständigen Stellen des Bundes, der Verein Medizinaltarif-Kommission UVG und die Tarifpartner sind berechtigt, die Unterlagen einzusehen.
3. Verordnung vom 10. November 199311 über die Militärversicherung
Art. 13a Kostenermittlung und Leistungserfassung
Die Verordnung vom …12 über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung in der Krankenversicherung ist für die in Artikel 22 Absatz 2 des Gesetzes genannten Spitäler und Kuranstalten sowie die medizinischen Hilfspersonen sinngemäss anwendbar. Die fachlich zuständigen Stellen des Bundes, der Verein Medizinaltarif-Kommission UVG und die Tarifpartner sind berechtigt, die Unterlagen einzusehen.
7 SR 831.201
8 SR 832.104
9 SR 832.202
10 SR 832.104
11SR 833.11