Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/3: Teilrevision der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) · 11 Seiten

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1.3 Geprüfte Alternativen

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) beauftragte Dr. Urs Hausmann mit der Analyse «Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht: Bericht mit einer ökonomischen Analyse zu Renditemassen für die Überprüfung auf missbräuchliche Mietzinsen bei Wohn- und Geschäftsräumen»20. Der Bericht analysiert drei Varianten zur Umsetzung der Motion, die eine schrittweise Senkung des zulässigen übersetzten Ertrags vorsieht. Die erste Variante sieht eine Rückkehr zum alten Wert von 0,5 Prozentpunkten vor, sobald der Referenzzinssatz 2,25 Prozent erreicht; bei der zweiten Variante erfolgt eine Senkung in Schritten von 0,5 Prozentpunkten; die dritte Variante plant hingegen Anpassungen in kleineren Schritten von 0,1 Prozentpunkten.

1.3.1 Wechsel zur ursprünglichen Lösung von 0,5 Prozentpunkten, wenn der Referenzzinssatz mindestens 2,25 Prozent beträgt

Bis zum Bundesgerichtsurteil von 2020 galt der Ertrag aus dem investierten Eigenkapital als zulässig, solange er den Zinssatz der Grossbanken für erste Hypotheken, den Vorgänger des hypothekarischen Referenzzinssatzes, nicht um mehr als 0,5 Prozentpunkte überstieg. Diese Grenze stützte sich auf ökonomische Erwägungen aus der Hochzinsphase der 1980er Jahre, als die Hypothekarzinssätze bei rund 5,5 Prozent lagen, und sollte der Vermieterschaft eine kostendeckende Rendite bei Berücksichtigung der laufenden Kosten und Risiken sichern.21 Das Bundesgericht beabsichtigte damit, einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Mietenden vor überhöhten Mietzin-

20 https://www.bwo.admin.ch/de/publication?id=6QaJGoqq6tP0

21 Vgl. BGE 112 II 149.