Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/34: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE): Digitalisierung des Meldewesens in der Beherbergung · 9 Seiten
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Erl‰uternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
1.1.1 Politischer Auftrag
Die Grundlage f¸r die Meldepflicht bei gewerbsm‰ssiger Beherbergung bildet Artikel 45 des Schengener Durchf¸hrungs¸bereinkommens (SD‹1). Das SD‹ ist ein vˆlkerrechtlicher Vertrag, der urspr¸nglich 1985 zwischen einzelnen Schengen-Staaten geschlossen wurde; bis heute ist die Schweiz gem‰ss Artikel 2 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europ‰ischen Union und der Europ‰ischen Gemeinschaft ¸ber die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands daran gebunden (SAA2). Es dient der Festlegung von Verfahren zur Umsetzung des Schengener ‹bereinkommens, das darauf abzielt, station‰re Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten abzuschaffen. Die besondere Meldepflicht bei gewerbsm‰ssiger Beherbergung ist eine Kompensationsmassnahme in Folge der wegfallenden Binnengrenzkontrollen. Sie wird auf nationaler Ebene in Artikel 16 des Ausl‰nder- und Integrationsgesetzes (AIG3) wiedergegeben und in Artikel 18 der Verordnung vom 24. Oktober 2007 ¸ber Zulassung, Aufenthalt und Erwerbst‰tigkeit (VZAE4) konkretisiert. So muss, wer Ausl‰nderinnen oder Ausl‰nder gewerbsm‰ssig beherbergt, sie der zust‰ndigen kantonalen Behˆrde melden. Der Vollzug des Meldewesens ist Aufgabe der Kantone. Das Mittel dazu ist der Meldeschein, welcher durch den Gast respektive den Beherbergungsanbieter auszuf¸llen, vom Gast zu unterschreiben und danach den kantonalen Behˆrden zu ¸bermitteln ist. Hauptnutzende sind die kantonalen Polizeien, welche die Meldescheine bei Fahndungen oder der Vermisstensuche pr¸fen. In zahlreichen Kantonen m¸ssen auch Schweizer G‰ste gemeldet werden. Diese Meldungen basieren auf kantonalem Recht.
Die Motion Gm¸r-Schˆnenberger 21.4426 ´Schluss mit dem Meldeschein-Chaos in der Beherbergungª verlangt vom Bundesrat, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die ‹bermittlung von Meldedaten aus der Beherbergungswirtschaft an die Sicherheitsbehˆrden der Kantone digital erfolgen kann. Ziel ist es, die Meldeprozesse zu modernisieren und die Daten¸bermittlung effizienter, sicherer und zeitnaher zu gestalten. Gleichzeitig ist die kantonale Zust‰ndigkeit zwingend zu wahren: Die Kantone bleiben f¸r die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Meldedaten verantwortlich. Der Bund erhebt selbst keine Daten und f¸hrt keine Kontrollen durch.
1.1.2 Grundlagenstudie
Zur Vorbereitung der weiteren Umsetzungsarbeiten haben das Staatssekretariat f¸r Wirtschaft (SECO) und das Staatssekretariat f¸r Migration (SEM) eine Grundlagenstudie beim Beratungsunternehmen Eraneos ´Nationales, digitales Meldewesen f¸r Beherbergungsbetriebeª in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse am 17. Januar 2025 verˆffentlicht wurden5. Die Analyse macht deutlich, dass die heutigen kantonalen Prozesse stark voneinander abweichen, insbesondere
1Amtsblatt der EU Nr. L 239 vom 22/09/2000 S. 0019 - 0062
2SR 0.362.31
3 SR 142.20
4 SR 142.201
5 Abrufbar unter www.news.admin.ch > Mitteilungen > Medienmitteilung vom 17. Januar 2025 oder https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/91459.pdf.