Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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Sätze gemäss Varianten 2, 3a und 3b, jeweils in Prozentpunkten des nomi nalen BIP und in Milliarden Franken (abdiskontiert auf das Niveau 2025).
Lesehilfe: Eine Mehrwertsteuererhöhung ab 2028 würde über die oben beschriebenen Mechanismen dazu führen, dass die Schulden 2040 um 0,35 Prozent des BIP 2025 oder 3,05 Milliarden Franken höher wären.
Massnahme Var 2: 2028; Var 20352040
3a und 3b:2031
Variante 2 0,02 % 0,24 % 0,35 %
(+0,7 Prozentpunkte) 0,16 Mrd. CHF 2,05 Mrd. CHF 3,05 Mrd. CHF
Variante 3a 0,04 % 0,26 % 0,49 %
(+0,7 Prozentpunkte
MWST; +0,2 Pro 0,30 Mrd. CHF 2,30 Mrd. CHF 4,31 Mrd. CHF zentpunkte Beitrags
satz)
Variante 3b 0,03 % 0,21 % 0,38 %
(+0,9 Prozentpunkte) 0,22 Mrd. CHF 1,81 Mrd CHF 3,31 Mrd. CHF
Quelle: BAK Economics
5.3.2. Mindereinnahmen bei Einkommenssteuern durch die Erhöhung der AHV-
Beiträge
Gleich wie beim Bund führen die höheren AHV-Beiträge auch auf kantonaler Ebene zu jährlich wiederkehrenden Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern, weil die AHV-Beiträge steuerlich abzugsfähig sind.
Gemäss dem gleichen Schätzverfahren der ESTV, das in Ziffer 5.2.3 erläutert ist, be tragen diese Mindereinnahmen im Jahr 2031 bei den kantonalen Einkommenssteuern rund 180 Millionen Franken. Zusammen mit dem Kantonsanteil von 21,2 Prozent oder 15 Millionen Franken der direkten Bundessteuer ergeben sich geschätzte Minderein nahmen von rund 190 Millionen Franken. Dieses Ergebnis folgt aus dem geschätzten Grenzsteuersatz bei den kantonalen Einkommenssteuern von rund 21 Prozent.
5.3.3. Anhebung des Mindestalters in der 2. Säule
Die erwarteten Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden entsprechen grundsätzlich den Folgen für den Bund. Es wird daher auf die Ziffer 5.2.5 verwiesen.