Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
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sich die Wahrscheinlichkeit, dass Unternehmen die Mehrwertsteuer nicht überwälzen können und daher als Kostenfaktor zulasten ihrer Marge tragen müssen.
Unternehmen, die von der MWST ausgenommene Leistungen erbringen und Unter nehmen, die wegen zu geringen Umsätzen nicht steuerpflichtig werden, können die MWST, die auf ihren Vorleistungen lastet, nicht als Vorsteuer in Abzug bringen. Sie sind somit mit einer Schattensteuer belastet. Die Höhe der Zunahme dieser Schatten steuer lässt sich wiederum nur grob schätzen. Bei einer proportionalen MWST-Satzer höhung um 0,7 Prozentpunkte (Varianten 2 und 3a) würde die Schattensteuer für die von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Bereiche Bildung, Gesundheit, Sport und Kultur nach groben Schätzungen der ESTV um rund 230 Mio. Franken ansteigen (pri vater und öffentlicher Sektor zusammengenommen), bei einer MWST-Satzerhöhung um 0,9 Prozentpunkte proportional (Variante 3b) um ca. 290 Mio. Franken (bezogen auf das Jahr 2023).
Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten
Eine Erhöhung des Mehrwertsteuer-Satzes erhöht die Konsumentenpreise und schwächt dadurch die Kaufkraft der privaten Haushalte. Diese reagieren auf die Re duktion der Kaufkraft, in dem sie entweder weniger sparen oder ihre Konsumausgaben reduzieren. Die im Rahmen der Literatur-Analyse diskutierten Studien zu Konsumef fekten bei MWST-Erhöhungen im EU-Raum zeigen, dass bei den betrachteten Refor men der Konsum zunächst, das heisst zwischen Ankündigung der Erhöhung und der tatsächlichen Einführung, um 2,2 bis 2,5 Prozent anstieg. Nach der Einführung wurde ein Rückgang des Konsums um 1,11 bis 2 Prozent pro Prozentpunkt der MWST-Ver änderung und im Vergleich zum Niveau vor deren Ankündigung geschätzt. Bei einer proportionalen Erhöhung der MWST-Sätze um 0,7 Prozentpunkte (Varianten 2 und 3a) bzw. 0,9 Prozentpunkte (Variante 3b) ist für die Schweiz – unter der Annahme vollstän diger Überwälzung auf die Konsumentinnen und Konsumenten – mit einer Zunahme des Landesindex der Konsumentenpreise LIK um rund 0,36 Prozent (Varianten 2 und 3a) bzw. 0,47 Prozent (Variante 3b) zu rechnen. Diese höheren Preise ziehen eine schwächere Gesamtnachfrage nach sich. Als mögliche Reaktion der Wirtschaftsteil nehmenden wird, unter sonst gleichbleibenden Bedingungen, der mengenmässige Konsum der Haushalte abnehmen und die Investitionen der Unternehmen zurückge hen, auch wenn die Vorankündigung einer MWST-Satzerhöhung oft einen verstärkten Konsum vor der Einführung der neuen Steuersätze bewirkt (insbesondere von langle bigen Konsumgütern wie zum Beispiel Autos oder Kühlschränken).
Die Modell-Simulation erwartet für die Schweiz im Vergleich zur erwarteten Entwick lung ohne Erhöhung des MWST-Satzes ebenfalls einen vorübergehenden Rückgang im gesamtwirtschaftlichen Konsum. So wird geschätzt, dass der Konsum bei einer Er höhung um 0,7 Prozentpunkte (Varianten 2 und 3a) / 0,9 Prozentpunkte (Variante 3b) in den ersten drei Jahren um bis zu 0,22 Prozent (Varianten 2 und 3a) / 0,28 Prozent gedämpft würde. Danach verringert sich der Rückgang im Konsum aufgrund eines im Rahmen von Lohnverhandlungen durchgesetzten Teuerungsausgleichs, so dass sich die das Konsumniveau 10 Jahre nach der Erhöhung wieder an den erwarteten Konsum ohne Anpassung des MWST-Satzes anpasst.