Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 124Fedlex · Erläuternder Bericht
schnitt aller Neurenten (+34 % bei den Männern, +19 % bei den Frauen). Bei den Ka pitalbezügen ist dieser Unterschied wesentlich kleiner (2024: +6 % bei den Männern, +1 % bei den Frauen). Dafür fallen hier die überdurchschnittlich hohen Kapitalbezüge in den Alter 58 und 59 auf. Allerdings betreffen diese nur relativ wenige Personen. Bei diesen Angaben muss berücksichtigt werden, dass die Höhe der einzelnen Leistung nicht nur von der Höhe des vorhandenen Vorsorgeguthabens abhängt, sondern auch von der Bezugsform, da Teilbezüge und gemischte Renten-/Kapitalbezüge den Durch schnittsbetrag beeinflussen. Aus der Säule 3a beziehen mehr Personen ihr Kapital oder ein Teil davon vor Alter 63. Im Jahr 2024 taten dies 40 431 Personen bzw. 30 Pro zent aller 3a-Kapitalbeziehenden.
Personen, die einen vorzeitigen Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge oder der Säule 3a vornehmen, können mit einer Staffelung des Bezugs über mehrere Jahre die Progression bei der Besteuerung der Kapitalbezüge zu einem gewissen Grad brechen. Eine Erhöhung des Mindestalters würde die Möglichkeit, Kapitalbezüge steuerlich zu optimieren, einschränken. In diesem Zusammenhang muss auch die überwiesene Mo tion Silberschmidt (24.3067 «Teilbezug von Vorsorgegeldern ermöglichen») erwähnt werden, die den Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu treffen, die einen gestaffelten Teilbezug der persönlichen Vorsorgegelder aus der Säule 3a und der Freizügig keitseinrichtung ermöglichen. Eine Erhöhung des Mindestalters würde den bei Umset zung der Motion entstehenden Spielraum begrenzen und gleichzeitig auch das Aus mass der mit der Umsetzung zu erwartenden steuerlichen Mindereinnahmen ein schränken.
5.4.3. Massnahmen im Bereich der Beiträge
Bei einer Angleichung des Beitragssatzes für Selbstständigerwerbende mit höheren Einkommen an jenen von Arbeitnehmenden würden die zu leistenden Beiträge von Selbständigen mit einem Einkommen von über 40 500 Franken erhöht. Auch die Bei träge auf geringeren Einkommen würden angepasst. Die Anzahl Selbstständige, die vor dem Referenzalter Beiträge entrichtet hatten, betrug 2019 rund 350 000 Personen und nur ein Teil dieser Personen ist direkt von der Massnahme betroffen. Auf gesamt wirtschaftlicher Ebene sind keine massgeblichen Auswirkungen zu erwarten.
Auch eine Erhebung von Beiträgen auf Taggeldern bei Krankheit und Unfall dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz, wenn überhaupt, nur geringfügig be einflussen. Von der Einführung wären sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmende mit Anspruch auf Taggelder betroffen. Für die Unternehmen würden die finanzielle Be lastung im Falle eines Unfalls oder bei Krankheit in der Belegschaft im Vergleich zu heute ansteigen, aber nicht mehr betragen, als wenn die nun Taggeld beziehende Per son gesund geblieben wäre. Die ausbezahlten Taggelder für Personen mit entspre chenden Ansprüchen würden zugunsten höherer Beiträge für die Altersvorsorge sin ken. Für Unternehmen fallen zudem einmalige Kosten bei der Umstellung der jeweili gen Lohnbuchhaltung an. Dass Risiko, dass Unternehmen aufgrund der Neuregelung auf den Abschluss von Krankentaggeldversicherungen verzichten (die Unfallversiche rung ist obligatorisch), wird als sehr gering erachtet. Denn diesfalls müssten die Unter nehmen von Gesetzes wegen alleine für eine bestimmte Zeit, die sich nach der Dauer