Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten

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des Arbeitsverhältnisses richtet, für die Lohnfortzahlung aufkommen und auch darauf Sozialversicherungsbeiträge entrichten.

5.5. Auswirkungen auf die Gesellschaft

5.5.1. Finanzierungsmassnahmen

5.5.1.1. Erhöhung der Mehrwertsteuersätze

Die Abschwächung der Kaufkraft als Folge der Mehrwertsteuersatzerhöhung wirkt sich nicht auf alle Bevölkerungsgruppen gleich aus. Haushalte mit tiefen Einkommen ver brauchen in der Regel einen grösseren Teil ihres Einkommens für den Konsum als Haushalte mit höheren Einkommen. Das heisst, dass eine Anhebung der Mehrwert steuersätze Haushalte mit tiefen Einkommen absolut (in Franken) zwar weniger belas tet, relativ (in Prozent ihres Einkommens) aber härter trifft. In den Studien, die in der Literatur-Analyse diskutiert werden, wird grossmehrheitlich auf den regressiven Cha rakter der Mehrwertsteuer in Bezug auf das (verfügbare) Einkommen hingewiesen. Eine einzelne Studie, die die Belastung im Verhältnis zu den Konsumausgaben unter sucht, erkennt in diesem Kontext eine proportionale bis progressive Wirkung Zudem wird in der Literatur-Analyse darauf hingewiesen, dass ein Zielkonflikt zwischen Effizi enz der Mehrwertsteuer und der Belastung einkommensschwacher Haushalte beste hen dürfte. Dies, weil die Effizienz einer Konsumsteuer massgeblich davon abhängt, ob Ausnahmen und reduzierte Steuersätze vorliegen. Vor diesem Hintergrund gelte zu bedenken, dass eine breitere Steuerbasis mit einer stärkeren Belastung von ärmeren Haushalten einher geht.

In der Variante 2 führt die proportionale Erhöhung der MWST-Sätze um 0,7 Prozent punkte nach Schätzungen der ESTV je nach Haushaltseinkommen und Haushaltstyp zu einer Reduktion der Kaufkraft zwischen rund 135 und rund 633 Franken jährlich. In Prozent der Haushaltseinkommen entspricht dies gemäss Schätzung einer Abnahme zwischen rund 0,24 und 0,35 Prozent beim Fünftel der Haushalte mit den höchsten Einkommen und von 0,37 und 0,42 Prozent beim Fünftel der Haushalte mit den tiefsten Einkommen (vgl. Tabellen 9 und 10: Schätzungen der ESTV basierend auf speziell extrahierten, nicht publizierten Daten der Haushaltsbudgeterhebung 2018-2019 des BFS). Der reduzierte Satz für die Güter des täglichen Bedarfs vermag die regressive Wirkung der MWST bezogen auf das Einkommen also nicht zu kompensieren, kann den Effekt allerdings etwas abschwächen.