Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 54 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Liquiditätsverordnung

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Wenn der bankeigene Bestand an liquiden Mitteln nicht ausreicht, ist zur Stärkung der Stabilität des Banken- und Finanzsystems die Liquiditätsunterstützung von Zentralbanken für solvente Banken aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll und notwendig. Damit die Liquiditätsversorgung im Notfall rasch erfolgen kann, müssen Banken im Voraus Vermögenswerte als Sicherheiten rechtlich und operationell so vorbereiten, dass sie Zentralbankfazilitäten nutzen können.

5.1.1 Nutzen für die Banken

Die Einführung von regulatorischen Vorbereitungsanforderungen für Banken erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass solide Banken auch bei schweren Liquiditätsschocks widerstandsfähig bleiben, ohne dass eine grundlegende und langfristig möglicherweise schädliche Umschichtung ihrer Bilanzen erforderlich ist. Zudem wird das Risiko reduziert, dass Banken ihre Vermögenswerte unter Zeitdruck und zu tiefen Preisen monetisieren müssen (sog. Fire Sales). Die geplante Regulierung verhindert möglicherweise weitreichende behördliche Massnahmen und stellt eine längere eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit der Banken sicher. In Situationen grosser Liquiditätsabflüsse verschafft sie Banken und Aufsichtsbehörden ausserdem die dringend benötigte Zeit, um Krisenmassnahmen oder, ultima ratio, eine allfällige Abwicklung geordnet einzuleiten. Nicht zuletzt kann die Regulierung präventiv wirken und durch die verbesserte Reaktionsfähigkeit auf eine kritische Liquiditätslage das Vertrauen der in- und ausländischen Behörden in die Bank stärken – mit positiven Auswirkungen auch auf Kundinnen und Kunden sowie Investoren.

Es ist auch davon auszugehen, dass die mit der neuen Regulierung einhergehende Digitalisierung bisheriger Prozesse bei Banken (z. B. durch die Umwandlung von Papier- in Registerschuldbriefe) mittel- bis langfristig zu Kostenentlastungen im Bankbetrieb führen wird. Eine verbesserte Prozesseffizienz und Datenqualität dürfte bei Banken sodann Kontrollaufwände reduzieren sowie die Rechtssicherheit erhöhen.

5.1.2 Rechtliche und operationelle Vorbereitungskosten

In den Jahren 2023 und 2024 kündigte die SNB eine Erweiterung ihres Dispositivs an, um allen Banken in der Schweiz Zugang zu Liquiditätsunterstützung gegen Hypotheken und Wertschriften als Sicherheiten zu ermöglichen. Damit Banken Zugang zu Liquiditätsunterstützung erhalten, müssen sie im Voraus entsprechende Vorbereitungsarbeiten durchführen. Sie erhalten durch die Regulierung eine neue Handlungspflicht, Vermögenswerte rechtlich und operationell vorzubereiten, damit diese im Bedarfsfall innert kurzer Frist bei einer Zentralbank zum Bezug von Liquidität verwendet werden können.

Für Banken der Kategorie 3 nach Anhang 3 BankV sollen im Sinne einer proportionalen Ausgestaltung der Regulierung lediglich Risikoindikatoren zur institutsspezifischen Schätzung des vorzubereitenden Volumens an Vermögenswerten regulatorisch verankert werden. Dabei sollen sie einen potenziellen Liquiditätsbezug bei der SNB in einem Umfang vorbereiten, der ihrem Risikoprofil und Geschäftsmodell angemessen ist.