Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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höchsten Stufe und vermeiden damit das Ausweichen von Verkehr auf das nachgelagerte Strassennetz. Sie verursachen dank der oberirdischen Erweiterung relativ tiefe Erstellungskosten und weisen entsprechend ein sehr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Auch das Projekt N2 Lugano-Sud – Mendrisio beseitigt einen Engpass der mittleren und höchsten Problemstufe. Die damit verbundene Entlastung des nachgelagerten Strassennetzes ist Voraussetzung für verschiedene Massnahmen, die die Region in ihren Agglomerationsprogrammen vorsieht. Im Weiteren liegt für das Vorhaben ein genehmigtes generelles Projekt vor.

Die Erweiterung N1 Aarau-Ost – Birrfeld stellt die Funktionsfähigkeit der West-Ost-Achse durch die Schweiz im zentralen Mittelland sicher. Die N15 Zürcher Oberlandautobahn schliesst die Lücke im bestehenden Nationalstrassennetz zwischen Uster und dem Betzholz. Sie behebt eine Inkohärenz im Nationalstrassennetz und trägt massgebend zur Entlastung der angrenzenden Siedlungsgebiete vom Verkehr bei. Gleiches gilt für die N23 Umfahrung Amriswil Nord. Sie entlastet die Gemeinde Amriswil vom Durchgangsverkehr, stellt eine bessere verkehrliche Anbindung von Romanshorn sicher und soll ebenfalls dem prioritären Realisierungshorizont 2045 zugeordnet werden.

Weitere 9 Projekte ordnet der Bundesrat dem Realisierungshorizont 2055 zu. Einige davon weisen Abhängigkeiten zu anderen Projekten auf. Dies gilt für die Erweiterung der N1 Bernex – Meyrin/Vernier – Genève-Aéroport, die eine Fortsetzung der N1 Perly

– Bernex darstellt. Die Erweiterung der N2 Hagnau – Augst setzt die vorgängige Realisierung des N2 Rheintunnel in Basel voraus und die N23 Umfahrung Weinfelden soll erst nach der Realisierung der N23 Umfahrung Amriswil in Angriff genommen werden.

Die weiteren Vorhaben im Realisierungshorizont 2055 weisen eine etwas geringere Dringlichkeit auf, sind für eine höhere Priorisierung planerisch noch nicht weit genug fortgeschritten oder werden aus finanziellen Überlegungen dem späteren Realisierungshorizont zugeordnet.

Der Bundesrat schlägt vor, die folgenden Projekte den drei Realisierungshorizonten 2045, 2055 und Weitere zuzuordnen:

Tabelle 11 Nationalstrasse Realisierungshorizonte 2045, 2055 und Weitere in Milliarden Franken

NS Kt Projektname 20451 20551 Weitere1

N1 GE Perly – Bernex 1.03 N1 GE Bernex – Meyrin/Vernier – Genève-Aéroport 1.32 N1 BE Weyermannshaus – Wankdorf 0.28 N1 BE Wankdorf – Schönbühl 0.27 N1 AG Aarau-Ost – Birrfeld 0.57 N1 ZH Wallisellen – Brüttisellen 0.16 N1 SG 3. Röhre Rosenbergtunnel inkl. Zubringer Güterbahnhof 1.51 N2 BS-BL Rheintunnel Basel 2.35 N2 BL Hagnau – Augst 1.21