Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 47Fedlex · Erläuternder Bericht

2.2.5.2 Erkenntnisse aus dem Gutachten der ETHZ

Die Einschätzung der ETHZ entspricht im Wesentlichen den Erkenntnissen aus der Aktualisierung des STEP Nationalstrassen und wird vom Bundesrat grossmehrheitlich geteilt. Das Gutachten bestätigt die Notwendigkeit von Kapazitätserweiterungen auf besonders belasteten Nationalstrassen. Unter die bestätigten Projekte fallen auch vier der sechs Projekte im Ausbauschritt 2023, den das Volk im November 2024 abgelehnt hat. Das Gutachten zeigt aber auch Abschnitte auf, auf denen dank betrieblichen Massnahmen (Umnutzung der Pannenstreifen) sowie dem gezielten Ausbau des öffentlichen Verkehrs eine Erweiterung der Nationalstrassen bis nach 2045 verschoben werden kann. Die betroffenen Vorhaben sollen aus dem STEP Nationalstrassen gestrichten werden.

Hoch priorisiert die ETHZ Lückenschlüsse im bestehenden Nationalstrassennetz. Diese würden nicht nur die Vernetzung der Regionen verbessern, sondern auch die regionalen Strassennetze und stark beeinträchtigte Siedlungsräume entlasten. Kritisch beurteilt die ETHZ die Ortsumfahrungen in Tunneln auf Abschnitten, die der Bund 2020 von den Kantonen übernommen hat. Zur Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses empfiehlt die ETHZ, oberirdische Streckenführungen zu prüfen.

2.2.5.3 Zuteilung der Projekte in die Realisierungshorizonte des STEP Nationalstrassen

Gestützt auf die Ergebnisse der durchgeführten Analysen hat der Bundesrat die im STEP Nationalstrassen verbliebenen Projekte einem der drei Realisierungshorizonte zugeordnet. Den vom Bundesrat priorisierten Projekten weist auch die ETHZ meistens eine der drei höchsten Prioritäten zu. Vereinzelt werden auch Projekte im STEP Nationalstrassen beibehalten, die die ETHZ tiefer priorisiert hat.

Zehn Projekte erachtet der Bundesrat als dringlich und ordnet sie dem Realisierungshorizont 2045 zu.

Höchste Priorität weist der Bundesrat Nationalstrassen-Erweiterungen auf städtischen Autobahnen zu. Darunter fallen die Fahrstreifenergänzungen auf der N1 Perly – Bernex in Genf, die N1 3. Röhre Rosenbergtunnel inklusive Zubringer Güterbahnhof in St. Gallen, der N2 Rheintunnel in Basel sowie die N4 2. Röhre Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen. Die Erweiterungen beheben Engpässe auf regelmässig überlasteten Nationalstrassen-Abschnitten und vermindern so das unerwünschte Ausweichen von städtischem Ziel-/Quell- und Binnenverkehr auf das nachgelagerte Strassennetz. Zudem schaffen die zusätzlichen Verkehrsflächen die nötige Redundanz für eine besser verträgliche Durchführung grosser Instandsetzungsarbeiten. Dies gilt in besonderem Masse für die zusätzlichen Tunnelbauwerke in St. Gallen, Basel und Schaffhausen, die die umfassende Instandsetzung der bestehenden Tunnelröhren respektive der Osttangente in Basel ohne massive Beeinträchtigungen der städtischen Strassennetze erlauben.

Ebenfalls hoch priorisiert der Bundesrat die Fahrstreifenergänzungen an den bestehenden Nationalstrassen N1 Wallisellen – Brüttisellen und N3 Limmattal – Urdorf Süd (Westumfahrung Zürich). Die Projekte beseitigen Engpässe der mittleren respektive