Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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NS Kt Projektname 20451 20551 Weitere1

N2 TI Lugano-Sud – Mendrisio 1.17

N3 ZH Limmattal – Urdorf-Süd (Westumfahrung Zürich) 0.14

N4 SH 2. Röhre Fäsenstaubtunnel 0.47

N6 BE Wankdorf – Muri (Bypass Bern-Ost) 1.97

N13 GR Reichenau – Rothenbrunnen (Isla Bella) 2.13

N13 TI Collegamento Bellinzona – Locarno 1.70

N14 ZG-ZH Hirzelverbindung 2.35

N15 ZH Zürcher Oberlandautobahn 2.25

N17 GL Umfahrung Netstal 0.41

N18 JU Contournement de Delémont 0.44

N18 BL Zentrumsentlastung Laufen 0.22

N18 BL Umfahrung Laufen und Zwingen 1.04

N18 BL Muggenbergtunnel 0.46

N23 TG Umfahrung Amriswil Nord inkl. Anbindung Romanshorn 1.28

N23 TG Umfahrung Weinfelden 0.84

N25 AR Umfahrung Wilen (Herisau) 0.16

N29 GR Umfahrung Bivio 0.22

Total Realisierungshorizont 10.93 6.41 8.61

1Preisstand April 2025, ohne MWST, Kostengenauigkeit +/-30 Prozent. Die angegebenen Kosten umfassen den STEP-relevanten Anteil für die Kapazitätserweiterung. Hinzu kommen die Aufwendungen für die Anpassungen und den Unterhalt der bestehenden Strassenanlagen.

Bei dieser Zuordnung weicht der Bundesrat in folgenden Fällen von den Beurteilungen der ETHZ ab:

• Der Bundesrat wertet das Vorhaben N1 Aarau Ost – Birrfeld von der Priorität 2 der ETHZ in den prioritären Realisierungshorizont 2045 auf. Das Projekt ist planerisch weit fortgeschritten und beseitigt im zentralen Mittelland einen Engpass auf der West-Ost-Achse. Der planerische Fortschritt sowie die zentrale Lage im Netz rechtfertigen die höhere Priorisierung.

• Dasselbe gilt für die N4 2. Röhre Fäsenstaubtunnel, die der Bundesrat ebenfalls dem Realisierungshorizont 2045 zuteilt. Mit dem Vorhaben soll bei Unterhaltsarbeiten in der Stadt Schaffhausen künftig jeweils mindestens eine Tunnelröhre zur Verfügung stehen. Dies verhindert Ausweichverkehr in die Quartiere.

• Die N23 Umfahrung Amriswil Nord inklusive Anbindung Romanshorn im Kanton Thurgau wertet der Bundesrat von der Priorität 4 der ETHZ «Angestrebte Ziele wahrscheinlich prioritär, aber alternativ zu erreichen» in den prioritären Realisierungshorizont 2045 auf. Die Umfahrung ist das Ergebnis der eben erst abgeschlossenen und breit abgestützten Korridorstudie entlang der N23. Die hohe Entwicklungsdynamik in diesem Raum, der generelle Handlungsbedarf sowie eine angemessene Berücksichtigung der Räume ausserhalb der verkehrlichen Hauptachsen rechtfertigen die höhere Priorisierung.