Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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• Für die Umfahrung N20 Le Locle, die der Bund 2020 vom Kanton Neuenburg übernommen hat, wurde 2022 mit dem Bau begonnen. Die Inbetriebnahme ist im Jahr 2033 vorgesehen.
• Für den 4-Spur-Ausbau N4 Kleinandelfingen –Winterthur-Nord wurden die Bauarbeiten 2025 aufgenommen. Sie sollen bis 2028 abgeschlossen sein.
• Der Bau des 6-Spur-Ausbaus N1 Luterbach – Härkingen ist seit 2025 im Gang. Mit der Inbetriebnahme wird 2032 gerechnet.
• Die Aufnahme der Bauarbeiten für die N20 Umfahrung La Chaux-de-Fonds, die der Bund 2020 vom Kanton Neuenburg übernommen hat, ist für die zweite Hälfte der 2030er Jahre geplant. Der Baubeginn für die N17 Umfahrung Näfels, die der Bund 2020 vom Kanton Glarus übernommen hat, ist für Anfang der 2030er Jahre vorgesehen. Für beide Projekte liegen rechtskräftige, kantonale Baubewilligungen vor.
• Die Plangenehmigung für den N2/N4 Bypass Luzern inklusive Ergänzung Süd (Kriens – Hergiswil) und die Kapazitätserweiterung Rotsee – Buchrain (Ausbau Nord) hat das UVEK am 22. Februar 2024 erteilt. Der Baubeginn erfolgt frühestens 2028.
• Für die Kapazitätserweiterung N1 Crissier hat das UVEK am 30. Januar 2025 die Plangenehmigung erteilt. Stand April 2026 sind zwölf Beschwerden vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Der Baubeginn ist für das Jahr 2030 geplant. Für die Erweiterung des Abschnitts N1 Genf-Flughafen – Le Vengeron hat das UVEK das Plangenehmigungsverfahren 2024 gestartet. Der Baubeginn ist für 2033 vorgesehen.
• Die Arbeiten an den Projekten N1 Le Vengeron – Coppet – Nyon, N1 Wankdorf – Schönbühl, N1 Schönbühl – Kirchberg, N1 3. Röhre Rosenbergtunnel St.Gallen inklusive Zubringer Güterbahnhof, N2 Rheintunnel Basel und N4 2. Röhre Fäsenstaubtunnel Schaffhausen hat das ASTRA nach der Ablehnung des Ausbauschritts 2023 durch das Schweizer Stimmvolk sistiert.
2.2.4 Konkretisierung der Projekte im STEP Nationalstrassen
Die noch nicht beschlossenen Projekte, die der Bundesrat zur Aufnahme ins aktualisierte STEP Nationalstrassen (vgl. Kap. 2.2.5.3) vorschlägt, weisen folgenden Planungsstand auf:
• Für das Projekt N2 Lugano-Süd – Mendrisio liegt seit 2022 ein vom Bundesrat genehmigtes generelles Projekt vor.
• Für sieben Vorhaben sind die Arbeiten an den generellen Projekten unterschiedlich weit fortgeschritten: N1 Perly – Bernex, N1 Bernex – Meyrin/Vernier – Genève-Aéroport, N1 Aarau-Ost – Birrfeld, N1 Wallisellen – Brüttisellen (als Bestandteil der Glattalautobahn), N6 Wankdorf – Muri (Bypass Bern-Ost), N13 Collegamento Bellinzona
– Locarno sowie N15 Zürcher Oberlandautobahn (Uster-Ost – Betzholz).
• An zwei generellen Projekten wurden die Arbeiten sistiert: N1 Winterthur-Töss – Winterthur-Ost (grundsätzliche Vorbehalte des Kantons Zürich und der Stadt Winterthur gegenüber der vorgeschlagenen Lösung) und N2 Hagnau – Augst (enge Abhängigkeit zum Rheintunnel Basel, der Bestandteil des abgelehnten Ausbauschritts 2023 war).
• Noch nicht ausgelöst wurden folgende generelle Projekte: N1 Weyermannshaus – Wankdorf, N3 Limmattal – Urdorf-Süd (Westumfahrung Zürich), N14 Hirzelverbindung, N17 Umfahrung Netstal sowie N29 Umfahrung Bivio. Für einige dieser Vorhaben sind vorgängig vertiefende Studien erforderlich.