Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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sind punktuelle Kapazitätserweiterungen unumgänglich, um die Funktionalität der Nationalstrassen zu gewährleisten. Der Bundesrat sieht deshalb vor, die Projekte N1 Perly

– Bernex und N1 Aarau-Ost – Birrfeld in den Ausbauschritt 2027 aufzunehmen.

Das Projekt N1 Perly – Bernex umfasst den Ausbau der bestehenden Nationalstrasse in Genf von 4 auf 6 Fahrstreifen auf einer Länge von 3.1 Kilometer. Bestandteile des Projekts sind Tunnelverlängerungen und -erweiterungen, die Verschiebung des Anschlusses Bernex in Richtung Lausanne sowie eine Einhausung Champs Blancs südlich des Tunnels Confignon. Das Projekt behebt einen Engpass der höchsten Problemstufe und weist eine entsprechend hohe Bedeutung auf. Die aufwendigen Erweiterungen der betroffenen Tunnelbauwerke und die damit verbundenen, relativ hohen Investitionskosten dämpfen die volkswirtschaftliche Bewertung des Vorhabens; gemäss den Nachhaltigkeitsindikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte, die im Rahmen der Erarbeitung des Generellen Projekts erarbeitet wurde, beträgt das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Projekts 1,02. Die Kosten-Wirksamkeit ist ebenfalls positiv.

Die positive Kosten-Wirksamkeit, der hohe Handlungsbedarf, die Lage des Vorhabens auf der Umfahrung von Genf und der fortgeschrittene Projektstand – der Bundesrat wird voraussichtlich noch im Jahr 2026 über das generelle Projekt entscheiden

– rechtfertigen die Aufnahme in den Ausbauschritt Nationalstrassen 2027. Das Gutachten der ETHZ ordnet das Projekt unter der Bedingung der ersten Priorität zu, dass die dafür nötigen finanziellen Mittel bis 2045 zur Verfügung gestellt werden können.

Mit dem Projekt N1 Aarau-Ost – Birrfeld wird die bestehende Nationalstrasse zwischen dem Anschluss Aarau-Ost und der Verzweigung Birrfeld auf einer Länge von 12 Kilometer von 4 auf 6 Fahrstreifen ausgebaut. Das Projekt behebt einen Engpass und verbessert die Funktionsfähigkeit sowie die Resilienz der Nationalstrasse im zentralen Mittelland. Das Projekt weist – trotz nicht unerheblicher Flächenbeanspruchung und höherer Luftschadstoffemissionen – ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis und eine positive Kosten-Wirksamkeit auf.

Die positive volkswirtschaftliche Bewertung, die Lage des Vorhabens im zentralen Mittelland und der fortgeschrittene Projektstand – der Bundesrat wird voraussichtlich noch im Jahr 2026 über das generelle Projekt entscheiden – rechtfertigen die Aufnahme in den Ausbauschritt Nationalstrassen 2027. Das Gutachten der ETHZ ordnet das Projekt der zweiten Priorität zu.

2.2.7 Planung noch nicht beschlossener Projekte

Die planerische Bearbeitung noch nicht beschlossener Projekte ist unverzichtbare Vorbedingung für die Realisierung und dauert in der Regel mehrere Jahre. Damit die Projekte dereinst zeitgerecht realisiert werden können, müssen die finanziellen Mittel für diese Planungsarbeiten bereits heute zur Verfügung gestellt werden. Für die weitere Planung der Erweiterungsprojekte auf dem Nationalstrassennetz beantragt der Bundesrat 200 Millionen Franken. Das sind 100 Millionen Franken weniger als für die Vorperiode beantragt wurden. Für Projekte mit konsolidierter Planung soll zudem im Falle von Opportunitäten freihändiger Landerwerb möglich sein. Werden die entsprechenden