Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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und der Stellenwert der betroffenen Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen angepasst werden. Dies werden die Agglomerationen bei der Planung von Siedlungs- und Verkehrsmassnahmen in der nächsten Generation berücksichtigen müssen. Die Verkehrsinfrastrukturmassnahmen werden sodann auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis hin beurteilt. Im Weiteren prüft der Bund die Bau- und Finanzreife.
Aufgrund dieser Bundesprüfung werden die Einzelmassnahmen durch den Bund der A-, B- oder C-Liste zugeteilt. Für die Massnahmen der A-Liste beantragt der Bundesrat, der Bundesversammlung die Bewilligung der Verpflichtungskredite zur Mitfinanzierung in der fünften Generation. Die in der B-Liste aufgenommenen Massnahmen werden bei der Programmbeurteilung mitberücksichtigt. Für diese Massnahmen können die Trägerschaften im Programm der nächsten Generation zusammen mit weiteren Massnahmen eine Mitfinanzierung beantragen. Bei den Massnahmen, welche durch den Bund der C-Liste zugewiesen wurden, rechtfertigt der teilweise fehlende Handlungsbedarf, das Kosten-Nutzen-Verhältnis oder der Reifegrad keine Mitfinanzierung durch den Bund. Massnahmen der C-Liste werden bei der Programmbeurteilung nicht berücksichtigt. Bei ausgewiesenem Handlungsbedarf oder nach einer Optimierung können sie, wie die Massnahmen der B-Liste, für eine allfällige Bewilligung einer Mitfinanzierung durch den Bund in einer späteren Generation von den Trägerschaften nochmals eingereicht werden.
Siedlungs- und Landschaftsmassnahmen werden im Rahmen des PAV nicht durch den Bund mitfinanziert. Der Bund beurteilt diese Massnahmen gleichwohl summarisch, um die Wirkung des jeweiligen Agglomerationsprogramms in seiner Gesamtheit zu ermitteln und um die Abstimmung von Verkehr und Siedlung unter Berücksichtigung der Landschaft zu beurteilen.
In den Bereichen Fuss- und Veloverkehr, Verkehrsmanagement, Tram- und Bushaltestellen sowie Aufwertung und Sicherheit des Strassenraums können nach Artikel 21a MinVV Massnahmen mit einem Investitionsvolumen von jeweils bis zu fünf Millionen Franken in Paketen zusammengefasst und zur Mitfinanzierung mit pauschalen Bundesbeiträgen beantragt werden. Damit wird der Verwaltungsaufwand für die Abrechnung reduziert und die Trägerschaften erhalten eine grössere Flexibilität beim Ersatz von Massnahmen, die sich bei der weiteren Konkretisierung als nicht umsetzbar erweisen. Der Bund prüft bei den pauschalen Massnahmen die Einhaltung standardisierter Kostensätze sowie die Qualität der Konzeption dieser Massnahmen im jeweiligen Agglomerationsprogramm. Von den insgesamt rund 2000 eingereichten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen der A-Liste wurde knapp die Hälfte durch die Trägerschaften in solchen Paketen zusammengefasst.
Die 41 geprüften Agglomerationsprogramme umfassen auf der A- und B-Liste gut 4100 Massnahmen. Davon sind rund 1500 Siedlungs- und Landschaftsmassnahmen. Insgesamt sind die Investitionskosten der für die fünfte Generation eingereichten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen gegenüber der vierten Generation um 500 Millionen Franken höher und betragen 11,20 Milliarden Franken (Preisstand April 2024, exkl. MWST und Teuerung).