Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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glomerationen Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich. Dies widerspiegelt die Verkehrsprobleme in diesen Regionen wie auch die Komplexität und Dringlichkeit der zur Behebung nötigen Massnahmen.
Wird jedoch das Verhältnis der vorgesehenen Bundesbeiträge zur Präsenzbevölkerung betrachtet, zeigt sich, dass die grossen Agglomerationen im Vergleich zu Agglomerationen aus den anderen Grössenklassen unterdurchschnittlich von einer Mitfinanzierung profitieren. Pro Kopf (Einwohner sowie 50 Prozent der Beschäftigten) erhalten die kleinen Agglomerationen den höchsten Beitrag.
Abbildung 13 Anteile der Investitionskosten und Beiträge der A-Liste nach Agglomerationsgrössenklassen
2.3.4.5 Prüfung der Programmwirkung
Die Gesamtwirkung eines Agglomerationsprogramms wird nach Artikel 14 PAVV auf Basis der durch den Bund in die A- und B-Liste priorisierten Verkehrsinfrastrukturmassnahmen sowie den Siedlungs- und Landschaftsmassnahmen ermittelt. Das Verfahren für die Ermittlung der Programmwirkung stellt den Nutzen des Agglomerationsprogramms in Punkten dessen Kosten gegenüber. Um der Verschiedenartigkeit der Agglomerationsprogramme Rechnung zu tragen, werden sowohl der Nutzen als auch die Kosten jeweils vor dem Hintergrund der spezifischen Herausforderungen und der Grösse einer beitragsberechtigten Stadt oder Agglomeration beurteilt. Ebenfalls beurteilt wird der Stand der Umsetzung bisheriger Generationen.
Damit einem Agglomerationsprogramm eine Bundesbeteiligung zugesprochen wird, muss es eine genügende Wirkung hinsichtlich der Verbesserung des Gesamtverkehrssystems, der Unterstützung einer Siedlungsentwicklung nach innen, der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Reduktion von Umweltauswirkungen sowie des Ressourcenverbrauchs erzielen.