Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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von 620,45 Millionen Franken (inkl. Teuerung und MWST.). Die Verteilung der Bundesbeiträge auf die einzelnen beitragsberechtigten Städte und Agglomerationen erfolgt gemäss dem entsprechenden Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2028 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr. Die detaillierte Übersicht zu den einzelnen Massnahmen findet sich im Anhang.

2.3.5 Zusatzkredit für einen Beitrag an die Massnahme «Galleria Moscia-Acapulco» ein-

schliesslich der flankierenden Massnahmen «Riqualifica della litoranea (Tratto Ascona-

Brissago)» im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr

Der Bundesbeschluss vom 4. Dezember 2023 über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr sieht vor, dass der Strassentunnel Moscia-Acapulco als integraler Bestandteil des Agglomerationsprogramms Locarnese anerkannt wird und die Projektierung einschliesslich der flankierenden Massnahmen mit dem Ziel vorangetrieben wird, dass der Baubeginn zeitgerecht stattfinden kann. Der Bundesrat wird in Artikel 3 Absatz 3 des erwähnten Bundesbeschlusses beauftragt, der Bundesversammlung eine Botschaft zur Beantragung eines Verpflichtungskredits für das Agglomerationsprojekt Strassentunnel Moscia-Acapulco vorzulegen, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:

a. das Projekt umfasst kurz- und mittelfristige flankierende Massnahmen, das heisst Massnahmen zugunsten des öffentlichen Verkehrs und der sanften Mobilität;

b. das Projekt ist weit fortgeschritten und die weiteren Projektphasen würden durch die fehlenden Verpflichtungsmöglichkeiten behindert;

c. die mit den Bundesbeschlüssen vom 21. September 2010, vom 16. September 2014 und vom 25. September 2019 über die Freigabe der Mittel für das Programm Agglomerationsverkehr freigegeben sowie mit dem Bundesbeschluss bewilligten Mittel für die Verpflichtungskredite ab 2024 werden im Umfang der Realisierungskosten des Projekts nicht ausgeschöpft.

Inzwischen konnte der Kanton Tessin aufzeigen, dass die Projektierung zum Strassentunnel Moscia-Acapulco einschliesslich der flankierenden Massnahmen «Riqualifica della litoranea (Tratto Ascona-Brissago)» weit fortgeschritten ist, womit die erste vom Parlament festgesetzte Voraussetzung für einen Beitrag an die Massnahme «Galleria Moscia-Acapulco» erfüllt ist. Die entsprechende Leistungsvereinbarung kann erst unterzeichnet werden, wenn der Bund die Verankerung der Massnahme als Festsetzung im Richtplan des Kantons Tessin genehmigt hat.

Gemäss der zweiten vom Parlament beschlossenen Voraussetzung nach Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe c dürfen die im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr der ersten, der zweiten, der dritten und der vierten Generation freigegebenen beziehungsweise bewilligten Mittel noch nicht ausgeschöpft sein. Definitiv nicht umsetzbar sind per Ende 2025 Massnahmen im Umfang von über 400 Millionen Franken. Die Mittel im Umfang des vorliegenden Zusatzkredits für den Strassentunnel Moscia-Acapulco einschliesslich der flankierenden Massnahmen «Riqualifica della litoranea (Tratto Ascona-Brissago)» stehen demnach zur Verfügung.

Die im Bundesbeschluss vom 4. Dezember 2023 erwähnten Voraussetzungen zur Vorlage eines Zusatzkredits für den Strassentunnel Moscia-Acapulco einschliesslich der