Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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Rechte und Pflichten von beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen bei der Erarbeitung ihrer Agglomerationsprogramme sowie die wichtigsten Schritte der Prüfung dieser Programme durch den Bund. Die Richtlinien zum Programm Agglomerationsverkehr vom 1. Februar 202331 präzisieren die Prüfungsmethode der Agglomerationsprogramme. Verordnung und Richtlinien sind eng miteinander verbunden und unterstützen die Trägerschaften bei der Erarbeitung der Agglomerationsprogramme.
In ihren Agglomerationsprogrammen informieren die Trägerschaften über die Situations- und Trendanalyse sowie ihr Zukunftsbild von Verkehr und Siedlung. Überdies zeigen sie den Stand der Umsetzung beschlossener Massnahmen früherer Generationen auf und berücksichtigen diesen in der Erarbeitung. Darauf basierend stellen sie Teilstrategien für die Bereiche Verkehr und Siedlung unter Berücksichtigung der Landschaft, den Handlungsbedarf sowie erforderlichen Massnahmen dar, legen den aus ihrer Sicht notwendigen Handlungsbedarf fest und priorisieren die aus ihrer Sicht erforderlichen Massnahmen.
Abbildung 11 Eingereichte Agglomerationsprogramme der fünften Generation
Insgesamt wurden dem ARE in der fünften Generation 42 Agglomerationsprogramme zur Prüfung eingereicht.
31 Richtlinien zum Programm Agglomerationsverkehr (RPAV), 1. Februar 2023, ARE