Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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Kosten in
Projekt1
Mio. CHF Luganese; Agglobus Lugano Centro - Pian Scairolo57
Locarnese; Fuss- und Velowegnetz Brissago / Ronco / Ascona50
Zürich; Glattalbahn; Dübendorf Giessen – Dietlikon350
Zürich; Tramtangente Nord325
Zürich: Abstellanlage Tram Aargauerstrasse250
Zürich: Glattalbahn Kloten-Industrie Bassersdorf222
Zürich: Personenunterführung und Veloabstellplätze Zürich-Altstetten50
St. Gallen: Tram Etappe Stephanshorn300
1Grobe Kostenschätzung gemäss Angaben der Agglomerationen in der Umfrage von Februar 2025, exkl. MWST und Teuerung.
2Tram Petersgraben bereits im Rahmen der 4. Generation mitfinanziert.
2.4 Zusätzliche Bundesfinanzierung für die Eisenbahn
2.4.1 Ausgangslage
Die Finanzierung von Betrieb, Substanzerhalt, Systemaufgaben und Ausbau der Bahninfrastruktur nach Artikel 87a Absatz 2 BV und gestützt auf Artikel 4 des Bahninfrastrukturfondsgesetzes (BIFG, SR 742.140) erfolgt seit dem 1. Januar 2016 ausschliesslich über den BIF. Die aktuelle langfristige BIF-Planung (siehe Kap. 5.1.1.2) weist – nach Bereinigung des Entlastungspakets 2027 und unter Berücksichtigung der dem Parlament vorgeschlagenen Streichung bereits beschlossener Projekte – für den Ausbau bis 2045 einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von rund 8 Milliarden Franken aus.
Das UVEK hat deshalb verschiedene Alternativen für eine zusätzliche Finanzierung geprüft. Eine Massnahme zeigt die grösste Wirkung: Die Verlängerung des bis 2030 befristeten Mehrwertsteuer-Promilles.
2.4.2 Verlängerung MWST-Promille
Der MWST-Satz wurde mit Einführung des BIF zur ordentlichen Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur dauerhaft um 0,1 Prozentpunkte erhöht (Art. 87a Abs. 2 Bst. b BV i.V.m. Art. 130 Abs. 3bisBV). Darüber hinaus hebt der Bundesrat den MWST-Satz nach Art. 196 Ziff. 14 Abs. 4 BV aktuell um zusätzliche 0,1 Prozentpunkte an. Diese zusätzliche Einlage ist bis 2030 befristet.
Um die Finanzierungslücke zu schliessen, schlägt der Bundesrat vor, das derzeit bis 2030 befristete Mehrwertsteuerpromille als Einnahmenquelle für den BIF unbeschränkt fortzuführen. Eine Weiterführung des MWST-Promilles würde für den BIF bis 2045 Zusatzeinnahmen von rund 8 Milliarden Franken generieren. Damit ist sichergestellt, dass über die gesamte Periode 2026 bis 2045 die im Fonds erwarteten Einnahmen ausreichen, um die geplanten Ausgaben zu decken.
Im Gegensatz zu den Einnahmen fallen die Ausgaben abhängig von den Projektfortschritten an. Voraussichtlich ab dem Jahr 2030 werden mehrere Projekte allenfalls gleichzeitig in die Ausführungsphase kommen. Sofern es zu einer solche Kumulation kommen sollte, wäre eine gleichzeitige Ausführung baulich nicht realistisch. Zudem würden trotz der Verlängerung des MWST-Promilles die Liquidität im BIF fehlen. Da