Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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Vertieft analysiert wurde aufgrund der einfachen und kurzfristig umsetzbaren Ausgestaltung insbesondere eine Erhöhung des pauschalen Kantonsbeitrags. Da die Ausgaben in den kommenden Jahren deutlich schneller wachsen als bisher, sinkt der relative Finanzierungsanteil der Kantone. Je nach Berechnungsmethode wäre eine jährliche Erhöhung der Pauschale zwischen 50 und 200 Millionen Franken denkbar.

Aufgrund der hohen Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Einnahmenentwicklung im BIF, insbesondere bezüglich der Entwicklung der Schwerverkehrsabgabe, sieht der Bundesrat aktuell davon ab, eine Erhöhung der Kantonsbeiträge als zusätzliche Massnahme vorzuschlagen.

Neben der Finanzierung begrenzen auch die personellen und planerischen Ressourcen das Ausbauvolumen. Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Projektvolumen von 24 Milliarden Franken wird – zusammen mit den bereits in Umsetzung befindlichen Projekten und den Aufwendungen für den Substanzerhalt – in den nächsten 20 Jahren ein Bauvolumen von mehr als 55 Milliarden Franken erreicht. Nach Einschätzung sowohl der ETHZ als auch der Bahnbranche ist damit das Limit der möglichen Ausbauten erreicht. Eine Variante mit einem höheren Bahnausbauvolumen wurde daher nicht weiterverfolgt.

2.5 Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2028–2031 für Betrieb, Unterhalt und Ausbau im Sinne von Anpassungen

2.5.1 Ausgangslage und Definition

Gemäss dem NAFG beantragt der Bundesrat für den Vierjahreszeitraum 2028–2031 einen Zahlungsrahmen für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau im Sinne von Anpassungen. Die Entnahmen aus dem Fonds sind im MinVG sowie im NAFG geregelt.

2.5.1.1 Betrieb

Nach Artikel 10 MinVG gelten als Betrieb der Nationalstrassen der betriebliche Unterhalt sowie der projektfreie bauliche Unterhalt (Instandhaltung), das Verkehrsmanagement und die Schadenwehren.

Der betriebliche Unterhalt umfasst alle Massnahmen, die für die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Nationalstrassen notwendig sind. Dazu gehören namentlich der Winterdienst, die Grünpflege, der Unterhalt der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen sowie die Reinigung von Entwässerungsleitungen, Rastplätzen und Unfallstellen. Das Verkehrsmanagement gewährleistet einen sicheren und flüssigen Verkehr und beinhaltet neben der Verkehrslenkung, -leitung und -steuerung auch die Verkehrsinformation. Die Schadenwehren umfassen alle Massnahmen und Arbeiten, die für einen sicheren Verkehr auf den Nationalstrassen sowie zum Schutz der Menschen und der Umwelt erforderlich sind.

Die Vernachlässigung des Betriebs führt unmittelbar zu Einbussen bei der Betriebsbereitschaft und der Sicherheit sowie zu wachsenden Schäden und Folgekosten. Daher haben Betriebsausgaben immer Priorität.