Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten
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Erhöhung der Sicherheit und zur Verminderung von Staus dank einer effizienteren Nutzung des Strassenraums.
Der Finanzbedarf für den Ausbau der NEB-Strecken hat bis 2025 im Gleichschritt mit der Umsetzung von Anpassungsvorhaben auf diesen Abschnitten zugenommen. Die Ausgaben für den verbleibenden Anpassungsbedarf steigen mit der Teuerung.
In den Jahren 2028–2031 werden dafür zwischen 583 und 601 Millionen Franken pro Jahr benötigt. Diese Beträge tragen nebst der Teuerung auch teilweise dem aussergewöhnlichen Preisanstieg zwischen 2021 und 2023 Rechnung und erlauben eine Fortführung der Ausgaben im bisherigen Umfang. Damit kann die Umsetzung von Projekten zur Sicherstellung eines flüssigen und sicheren Verkehrs weiterhin gewährleistet werden.
Die verfügbaren jährlichen Abrechnungen lassen darauf schliessen, dass diese Mittel ausreichen.
Tabelle 19 Finanzbedarf Ausbau im Sinne von Anpassungen 2028–2031, in Millionen Franken, inkl. MWST 2028 2029 20302031
Netz ohne NEB-Strecken 525 530 536541
NEB-Strecken 58 59 6060
Total 583 589 596601
2.5.4.5 Total Finanzbedarf 2028–2031
Gestützt auf Artikel 6 NAFG beantragt der Bundesrat der Bundesversammlung für die Jahre 2028–2031 einen Zahlungsrahmen in Höhe von insgesamt 9,460 Milliarden Franken (nominal, inkl. MWST) für den Betrieb und den Unterhalt der Nationalstrassen sowie für deren Ausbau im Sinne von Anpassungen. Dabei wird von einer Teuerung von 0,8 Prozent im Jahr 2028 und von je 1 Prozent für die darauffolgenden Jahre ausgegangen.
Insgesamt 823 Millionen Franken – also durchschnittlich über 200 Millionen Franken pro Jahr – sind für die NEB-Strecken vorgesehen. Das ist ein Vielfaches des Kompensationsbeitrages der Kantone, der 60 Millionen Franken pro Jahr beträgt.