Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/64: Vorlage zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45 · 147 Seiten

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woraufhin die Sanierung der ersten Röhre beginnen kann. Dafür werden zusätzliche Mittel benötigt.

Der Finanzbedarf für den Unterhalt des Nationalstrassennetzes steht aber auch im Zusammenhang mit dem Wiederbeschaffungswert der Nationalstrassen.34 Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet jenen Betrag, der aufgewendet werden müsste, um das Nationalstrassennetz heute gleichwertig neu zu erstellen. Er lag im Jahr 2024 bei 146 Milliarden Franken. Gemäss den Erfahrungswerten des ASTRA ist der Substanzerhalt sichergestellt, wenn der Aufwand für den Unterhalt 0,9 Prozent des Wiederbeschaffungswerts beträgt. Für das Jahr 2024 entspricht dies einem Betrag von 1,31 Milliarden Franken. Die geplanten Unterhaltsausgaben für die Jahre 2028 und 2029 liegen unter diesem Prozentsatz. Berücksichtigt man jedoch den Mittelbedarf für den Unterhalt der ersten Gotthardröhre, deren Sanierung voraussichtlich 2030 beginnt, so entspricht der Finanzbedarf für den Unterhalt gesamthaft betrachtet dem langjährigen Durchschnitt.

Die NEB-Strecken waren zum Zeitpunkt ihrer Übernahme im Jahr 2020 in einem deutlich schlechteren Zustand als die übrigen Nationalstrassen. Die dringlichsten Mängel wurden inzwischen beseitigt, und der Zustand dieser Strecken nähert sich nach und nach demjenigen des Gesamtnetzes an. Die Ausarbeitung grosser Unterhaltsprojekte auf NEB-Strecken ist jedoch zeitintensiv, und aufgrund ihres Umfangs kommt es bei diesen Vorhaben tendenziell zu Verzögerungen.

Der Finanzbedarf für den Unterhalt liegt in den Jahren 2028–2031 zwischen 1,207 und 1,393 Milliarden Franken pro Jahr. Der künftige Mittelbedarf für die Sanierung der ersten Gotthardröhre ist darin berücksichtigt. Damit können unter Berücksichtigung der Teuerung Investitionen im gleichen Umfang wie in der Vorperiode getätigt werden.

Tabelle 18 Finanzbedarf Unterhalt 2028–2031, in Millionen Franken, inkl. MWST 2028 2029 20302031

Netz ohne NEB-Strecken 1108 1119 12801291

NEB-Strecken 99 100 101102

Total 1207 1219 13811393

2.5.4.4 Ausbau im Sinne von Anpassungen

Die vorgesehenen Ausgaben für Ausbauten im Sinne von Anpassungen beruhen auf einer fundierten Einschätzung des Bedarfs. Solche Ausbauten erfolgen im Rahmen verschiedener Teilprogramme des ASTRA. Die Ausgaben betreffen insbesondere Pannenstreifenumnutzungen, Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen, Wildtierpassagen, den Lärmschutz sowie den Umbau von Anschlüssen. Zum Ausbau im Sinne von Anpassungen zählen ferner Massnahmen zur Gewährleistung des Verkehrsflusses, zur

34 Gemäss Netzzustandsbericht 2024 des ASTRA.