Vernehmlassungsvorlage V des UVEK

Vernehmlassung 2026/80: Änderung der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrszulassungsverordnung sowie Erlass einer Departementsverordnung zur einheitlichen Regelung privater Ausnahmetransportbegleitung · 12 Seiten

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ATB-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

g. eine Stablampe mit Leuchtaufsatz.

4. Abschnitt: Aufgaben der Begleitpersonen

Art. 8 Mitzuführende Unterlagen

1Begleitpersonen müssen auf Ausnahmetransportbegleitungen stets mitführen und auf Verlangen der Kontrollbehörde vorweisen:

a. den ATB-Ausweis;

b. die Sonderbewilligungen des begleiteten Transports;

c. das Anmeldeformular für Ausnahmetransporte (Art. 10);

d. das Fahrprotokoll (Art. 12).

2Die Dokumente können auch in elektronischer Form mitgeführt werden. In diesem Fall müssen die Dokumente den Kontrollbehörden vor Ort auf einem Anzeigegerät mit ausreichender Bildschirmgrösse präsentiert und als PDF-Dokument übermittelt werden können. Der ATB-Ausweis kann in elektronischer Form mitgeführt werden, sofern diese Form gestützt auf Artikel 150 Absatz 2 Buchstabe g VZV7 vorgesehen ist.

Art. 9 Vorbereitung einer Ausnahmetransportbegleitung

1Die Begleitpersonen müssen die vorgeschriebene Fahrstrecke vor der Begleitung sorgfältig hinsichtlich Passierbarkeit, Baustellen, Infrastruktur, Abmessungs- und Ge- wichtsbeschränkungen sowie Gefahrenstellen prüfen. Bei Terminverschiebungen und bei Verspätungen ist die Passierbarkeit erneut abzuklären.

2Die Begleitpersonen müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um die Transporte sicher durchzuführen. Die Sicherheit für andere Strassenverkehrsteilnehmende und für die Strasseninfrastruktur muss stets gewährleistet sein.

3Können sich die Begleitpersonen nicht in der Amtssprache des von ihnen befahrenen Gebiets verständigen, muss eine sprachkundige Hilfsperson den Ausnahmetransport begleiten.

Art. 10 Anmeldung des Ausnahmetransports

1Die Begleitpersonen sind dafür verantwortlich, dass das Formular «Anmeldung für Ausnahmetransporte» gemäss Muster in Anhang 2 erstellt wird, wenn gemäss Son- derbewilligung eine Ausnahmetransportbegleitung vorgeschrieben ist.

2Das Formular ist den betroffenen Verkehrsleit- oder Einsatzzentralen zusammen mit den entsprechenden Sonderbewilligungen des Transports mindestens 24 Stunden vor Antritt der Fahrt zu übermitteln.

7 SR 741.51