Parlamentarische Initiative. Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat. Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates
1.2 Arbeiten der Kommission
Bundesblatt · BBl 2024 260 S. 5Bundesblatt · BBl 2024 260
Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Parlamentarische Initiative
Am 15. Dezember 2017 reichte der damalige Nationalrat Luzi Stamm die parlamentarische Initiative 17.523 mit folgendem Text ein:
«Heiratswilligen sei durch eine entsprechende Gesetzesänderung zu ermöglichen, nach der Eheschliessung künftig auch Doppelnamen tragen zu können.»
Begründet wurde der Revisionsbedarf vom Initianten insbesondere damit, dass die Möglichkeit, nach der Eheschliessung einen Doppelnamen zu tragen, seit deren Abschaffung mit der Gesetzesänderung per 1. Januar 2013 von zahlreichen Verlobten vermisst werde. Die Gesetzesänderung habe den angestrebten Zweck nicht erreicht.
Am 14. Januar 2019 hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N; nachfolgend auch: die Kommission) die Initiative vorgeprüft und mit 17 zu 7 Stimmen beschlossen, ihr gemäss Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes1 Folge zu geben. Nach dem Ausscheiden des Initianten aus dem Rat wurde die Initiative am 5. Dezember 2019 durch Nationalrat Bruno Walliser übernommen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) stimmte dem Beschluss ihrer Schwesterkommission am 11. Februar 2020 zu (Art. 109 Abs. 3 ParlG).
1.2 Arbeiten der Kommission
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates befasste sich an ihrer Sitzung vom 29. April 2021 auf der Grundlage eines Arbeitspapiers der Verwaltung mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.523. Den im Arbeitspapier enthaltenen Vorschlag (Rückkehr zum alten Recht) nahm sie mit 8 zu 1 Stimmen bei 9 Enthaltungen an («kleine Lösung»). Mit 15 zu 1 Stimmen bei 9 Enthaltungen beschloss die Kommission ausserdem, in Ergänzung dazu eine Variante zur Diskussion zu stellen, gemäss welcher es beiden Eheleuten möglich sein soll, den bisherigen Namen zu behalten und diesem jenen der Ehegattin oder des Ehegatten anzufügen («grosse Lösung»).
Die Kommission beriet am 19. November 2021 einen ersten Vorentwurf. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss sie, die Variante «grosse Lösung» zu erweitern und gleichzeitig den bislang nur gewohnheitsrechtlich anerkannten Allianznamen ins ordentliche Namensrecht zu überführen. Zudem sollte die Bildung eines Doppelnamens auch bei der Wahl eines gemeinsamen Familiennamens möglich sein. Sie beauftragte die Verwaltung, den Entwurf entsprechend zu ergänzen. Der überarbeitete Entwurf und der dazugehörige erläuternde Bericht wurden von der Kommission am 20. Mai 2022 beraten, angenommen und anschliessend gemäss Vernehmlassungsge-
1 Parlamentsgesetz vom 13. Dezember 2002 (ParlG), SR 171.10.