Rapport sur les résultats

Consultation 2005/112: Projet de modification de l'ordonnance du 27 juin 1995 sur l'assurance-maladie (OAMal) · 60 pages

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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung

Audition ordonnance sur l'assurance-maladie

Die vorgeschlagene Änderung ist systemfremd, da in der Schweiz unter den Leistungserbringern der Grundversicherung gegenwärtig kein Wettbewerb besteht.

Die Frage, welche Leistungen im nahen Ausland bezogen werden können, wird sich, entsprechend den marktwirtschaftlichen Grundsätzen, nach dem Angebot richten. Es ist davon auszugehen, dass die anliegenden Länder kein Interesse an den grossen Risiken zeigen werden, sondern sich vielmehr auf Routinebehandlungen beschränken werden. Dies wird dazu führen, dass die kostenintensiven Behandlungen in der Schweiz bleiben werden, was zu einem weiteren Teue-

rungsschub führen wird.

Nicht geklärt ist die Frage, in wie weit die Schweiz Einfluss auf die Qualität der Leistungen im Ausland nehmen kann. Wenn die Schweizer Spitäler mit Kliniken und anderen Leistungserbringern im Ausland konkurrenzieren müssen, dann wird sich dies auf die Arbeitsbedingungen und als Folge davon auch auf die Qualität der Leistung und die Sicherheit der Patienten auswirken.

Der SBK befürwortet die Schaffung von Versorgungsregionen in der Schweiz, anstelle einer Ausweitung der Versorgungsregion ins Ausland.

Der SBK ist besorgt, dass mit der gegenwärtig eingeleiteten Strategie die soziale Verantwortung, die dem Gesundheitswesen zu Grunde liegen sollte, weiter ausgehöhlt wird.

Grundsätzlich wird die Lockerung des Territorialitätsprinzips als problematisch Fisio beurteilt. Physiotherapeuten unterstehen bezüglich Berufsausübung strengen gesetzlichen Anforderungen. Es stellt sich die Frage ob und wie die Qualität der Leistungserbringer im grenznahen Ausland überprüft wird. In der Regel verfügen Physiotherapeuten aus den benachbarten Staaten nicht über eine gleichwertige Ausbildung wie Schweizer Physiotherapeuten und arbeiten folgedessen auch zu wesentlich tieferen Löhnen.

Wenn nun das Territorialitätsprinzip gelockert oder sogar vollständig aufgehoben wird, ist zu befürchten, dass sich dies primär aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten negativ auf Physiotherapeuten-Praxen in den Grenzkantonen niederschlägt.

Die SGCI lehnt diese KVV-Bestimmung und das Pilotprojekt ab. SGCI Einer Marktöffnung über die Landesgrenzen hinweg steht sie grundsätzlich positiv gegenüber. Unabdingbare Voraussetzung dafür sind jedoch Rahmenbedingungen, die für das ganze Land und für alle Betroffenen beidseits der Landesgrenzen in gleicher Weise gelten. Eine solche Marktöffnung bedarf der gründlichen Vorbereitung, klar definierter und rechtlich geordneter Rahmenbedingungen sowie einer angemessenen Übergangsordnung.

Das "Pilotprojekt" erfüllt diese Anforderungen offensichtlich nicht. Indem es bloss für die Kantone Basel-Stadt und -Landschaft gelten soll, wird die übrige Schweiz rechtsungleich behandelt. Angesichts der intensiven Regulierung aller am Krankenversicherungsmarkt Beteiligten führt eine Deregulierung im Sinne des "Pilotprojektes" zu einer einseitigen und erheblichen Benachteilung derjenigen, die nicht in das Projekt einbezogen sind.

Art. 34 Abs. 2 KVG sieht wirtschaftliche Überlegungen nicht vor. Somit ist der geplante Art. 36 Abs. 1bis KVV mit dem Gesetz nicht vereinbar.

Gemäss den Erläuterungen zur Revisionsvorlage wird mit dem Pilotprojekt ausdrücklich auch der "Einkauf von billigeren Medikamenten […] im Ausland" beabsichtigt. Dies führte faktisch zum Parallelimport von Arzneimitteln, was, wenn es geschäftsmässig betrieben würde, gegen das Heilmittelgesetz verstiesse. Soweit patentgeschützte Arzneimittel betroffen wären, könnte es ausserdem zu Patentverletzungen kommen, da das Schweizer Patentrecht auf dem Grundsatz der nationa-