Rapport sur les résultats
Consultation 2005/112: Projet de modification de l'ordonnance du 27 juin 1995 sur l'assurance-maladie (OAMal) · 60 pages
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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung
Audition ordonnance sur l'assurance-maladie
bestehen und nicht zwischen Versicherern und Leistungserbringern. Erneut scheint die Förderung von innerschweizerischen, kantonsübergreifenden Versorgungsre-
gionen deutlich gewinnbringender als die - ausschliesslich von den Versicherern
geforderte Lockerung des Territorialitätsprinzips im Rahmen der OKP.
Grundsätzlich unterstützt SWISS REHA den freien Wettbewerb bei Einhaltung SWISS- und Gewährleistung von transparenten und fairen Wettbewerbsbedingungen. REHA Der inländische Wettbewerb wird bereits aufgrund der geltenden Kantonsgrenzen
und der kantonalen Spitalplanungen verunmöglicht. Es ist nur recht und billig,
wenn vor einer Öffnung der Landesgrenzen die interkantonalen Barrieren abge-
schafft werden und die kantonalen Spitalplanungen und Spitallisten aufgehoben
werden. Eine solche Massnahme würde sich unweigerlich positiv auf den Wettbe-
werb auswirken und die gewünschten Folgen (nachhaltige Qualität zu angemesse-
nen Preisen) sowohl für die Leistungserbringer, die Versicherer und vor allem für
die Patienten und Patientinnen zeigen.
Begleitung durch wissenschaftliche Untersuchung: in diesem Zusammenhang ist
zwingend zu beachten, welches Patientengut welche Leistungen im In- bzw. im
benachbarten Ausland beziehen soll oder darf. Es geht nicht an, dass in den
Schweizer Rehabilitationskliniken nur die schwerst rehabilitationsbedürftigen Fälle platziert werden, während die einfacheren Fälle nach Süddeutschland geleitet
werden. Von daher ist es zwingend erforderlich, dass bei einer wissenschaftlichen
Begleitung die Patientenkategorien nach internationalen wissenschaftlichen Stan-
dards erfasst und ausgewertet werden. SWISS REHA fordert, dass bei der wissenschaftlichen Begleitung eines allfälligen Pilotprojekts wissenschaftliche Daten bezüglich Funktionsbeeinträchtigung bei Eintritt, Austritt und Langzeitwirkung nach internationalen Standards erhoben und ausgewertet werden.
SWISS REHA ist gerne bereit, sich für einen solchen Vergleich zur Verfügung zu
stellen, um dadurch zu vergleichbaren und objektivierten Resultaten zu gelangen,
damit die verfälschten Aussagen der jüngsten Vergangenheit sachlich widerlegt
werden können.
Eine Diffusion des medizinischen Know-hows an sich und ein Abbau von medizinisch hoch qualifiziertem Personal, wo möglich noch mit zusätzlichen Kosten für
die ALV, kann nicht im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft liegen.
SWISS REHA fordert die Verantwortlichen dringend dazu auf, ihre VertreterInnen in die Ausarbeitung eines solchen Pilotprojekts und dessen wissenschaftliche Be-
gleitung mit einzubinden.
SWISS REHA unterstützt die Bemühungen, einen fundierten Vergleich auf medi-
zinischer, wirtschaftlicher und sozialer Basis zu ermöglichen und wird insoweit
ihre eigenen Daten gerne einem wissenschaftlichen Gremium zur Verfügung stel-
len.
Vips lehnt die Änderung grundsätzlich ab. vips Die einzelnen Regionen in der Schweiz werden ungleich behandelt. Das Territorialitätsprinzip soll entweder aufgehoben oder beibehalten, nicht aber teilweise gelo-
ckert werden.
Mit einer teilweisen Deregulierung des im Übrigen durchregulierten Gesundheits-
wesens werden die Leistungserbringer einseitig benachteiligt.
Grundsätzlich keine Einwände gegen mehr Wettbewerb, nur müssen die Bedin- Wohlbegungen für alle gleich sein. finden Nach wie vor ist die rechtliche Stellung der Kurhäuser in der Schweiz unklar. Die
mit santésuisse abgesprochenen Qualitätsvorschriften werden eingehalten und sind als Kurhäuser mit Kliniken im Ausland absolut vergleichbar. Von Kanton zu Kan-