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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)

Abbildung 41 Umlagerung der Milchmarktstützung in RGVE-Beiträge

Mio Fr.

497

66 Mio Umlagerung in DZ66

332

Umlagerung in

Direktzahlungen

205

Milchmarktstützung

160

Verkäsungszulage

10 Rp. / kg Milch

Jahr

2004 2005 2006 2007 2008 2009 20102011

Zahlungsrahmen 04/07 Zahlungsrahmen 08/11

Die Umsetzung des Mittelumbaus benötigt an sich keine neue gesetzliche Bestimmung. Die Rechtsgrundlagen für die Massnahmen zur Marktstützung laufen Ende 2008 aus. Für die Verkäsungszulage ist daher die Befristung aufzuheben.

Zeitliche Anpassung erleichtern

In Anbetracht der grossen Herausforderung durch den Systemwechsel soll der Milchwirtschaft die nötige Zeit gewährt werden, um sich auf die neue Situation einzustellen. Mit einer moderaten Umverteilung der Mittel auf Beginn des Jahres 2007 kann auch der durch die Milchproduzenten seit einiger Zeit geforderten Einkommensverbesserung Rechnung getragen werden. Erst zwei Jahre später ist dann der geplante Umbau der heutigen Marktstützung vollständig zu vollziehen. Der dann geltende einheitliche Beitrag für sämtliche Raufutterverzehrer wird die Transparenz über die Mittelverwendung verbessern und auch administrative Abläufe erheblich vereinfachen.

Warum keine Siloverzichtszulage mehr?

Zum Verzicht auf die Zulage für silagefreie Fütterung ist festzuhalten, dass diese bereits im Vorfeld zur AP 2002 und in der parlamentarischen Beratung des Landwirtschaftsgesetzes umstritten war. Der Bundesrat hat argumentiert, dass der Mehrwert, der durch diese Produktionsweise geschaffen wird, im Prinzip vom Markt und nicht vom Staat abzugelten sei. Nachdem die Siloverzichtszulage im Jahre 1999 (AP 2002) nochmals um weitere 10 Jahre zugestanden wurde, ist eine Weiter-