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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)

Milch und Molkereiprodukte

Der Inlandmarkt für Milch und Molkereiprodukte wird heute aus einheimischer Produktion versorgt. Neben dem Distanzschutz verhindern auch hohe Einfuhrzölle ins Gewicht fallende Importe. Allerdings können im Rahmen des Teilzollkontingents Nr. 7.3 jährlich bis zu 200 Tonnen verschiedene Milchprodukte (z.B. Joghurt) eingeführt werden. Das Bundesamt verteilt dieses Kontingent in der Reihenfolge der Importanmeldungen (Windhundsystem an der Bewilligungsstelle). Es ist vorgesehen, die Zuteilung dieses Teilzollkontingent bereits ab 2006 durch das administrativ einfachere Windhundsystem an der Grenze abzulösen.

Der Grenzschutz in diesem Bereich ist besonders für das Verhältnis zur EU bedeutungsvoll. Eine grundsätzlich erwünschte weitergehende Marktöffnung setzt voraus, dass ein für beide Seiten ausgewogener Zollabbau zwischen der Schweiz und der EU gefunden werden kann. Diesbezüglich ist das im Februar 2005 revidierte Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens Schweiz-EU über den gegenseitigen Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten ein gutes Beispiel. Im Rahmen dieses Abkommens werden rund 6 Prozent der vermarkteten Milch in Form von Verarbeitungsprodukten exportiert.

Milchpulver

Freie Importe von Magermilchpulver und Vollmilchpulver als sogenannte commodity-Produkte, die an den günstigsten Produktionsstandorten weltweit hergestellt werden, würden den inländischen Pulvermarkt stark konkurrenzieren und indirekt die Produzentenmilchpreise beeinträchtigen. Entsprechend ist der Grenzschutz für Magermilchpulver und Vollmilchpulver seit je vergleichsweise hoch. Beim Vollmilchpulver kann heute 1 Teil Vollmilchpulver innerhalb des Zollkontingents Nr. 7 zum tieferen Kontingentszollansatz eingeführt werden, wenn vorgängig 4 Teile Inlandware bezogen worden sind. Wer auf diese Importmöglichkeit ausdrücklich verzichtet, erhält eine Beihilfe auf dem im Inland bezogenen Vollmilchpulver. Je nach Preisentwicklung des Vollmilchpulvers und der Höhe der Beihilfe wählt heute der Verarbeiter (z.B. Schokoladeindustrie) die passende Variante.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Marktstützung verliert das recht komplizierte Zuteilungssystem nach Inlandleistung beim Vollmilchpulver seine Berechtigung. Wie beim Butterimport ist die neu vorgesehene Festlegung und Versteigerung eines Teilzollkontingentes Vollmilchpulver für alle Marktpartner transparenter, wettbewerbsneutraler und besser kompatibel mit internationalen Standards. Die Höhe des Teilzollkontingentes Vollmilchpulver ist vorzugsweise aufgrund des Durchschnitts der in den letzten 5 Jahren eingeführten Mengen festzulegen; rein rechnerisch wäre demzufolge von 680 Tonnen auszugehen.

Beim Magermilchpulver ist der Grenzschutz heute so geregelt, dass Importe vollumfänglich zum Normalzollansatz (323 Fr./dt) verzollt werden müssen. Daran soll nichts geändert werden.

Käse

Die vollständige Liberalisierung im Käsehandel zwischen der EU und der Schweiz wird Mitte 2007 Tatsache sein. Grosse Verschiebungen bei den Konsumpräferenzen haben die bisherigen Liberalisierungsschritte nicht bewirkt. Speziell spürbar