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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
dürfte die vollständige Öffnung für preissensible Teilmärkte im Convenience- und Gastrobereich sowie für Schmelzrohware sein. Die Konkurrenzfähigkeit der einheimischen Käsewirtschaft wird generell durch die Weiterführung der Rohstoffverbilligung in Form der Verkäsungszulage unterstützt.
Fazit
Im gegebenen Umfeld ist der Grenzschutz für Teile der Milchwirtschaft nach wie vor wichtig. Zusätzliche Marktöffnungen sind weiterhin im Rahmen von bilateralen und multilateralen Handelsvereinbarungen zu suchen. Die für die AP 2011 vorgeschlagenen Änderungen sind deshalb nicht in erster Linie eine Folge eingegangener internationaler Verpflichtungen. Vielmehr zielen sie als autonome Massnahmen darauf ab, auch im Importbereich vermehrt den Wettbewerb spielen zu lassen. Die Produktion im Inland wird nicht betroffen. Eine allgemeine Überprüfung der Grenzmassnahmen drängt sich bei der Umsetzung der Ergebnisse der Doha-Runde auf.
2.1.2.2.4 Massnahmen für das Berggebiet
Die Aufhebung der Milchkontingentierung sowie die Umlagerung der Milchmarktstützung in Direktzahlungen stellt die Landwirtschaft im Berggebiet vor eine besondere Herausforderung. In Regionen mit geringer Milchdichte und mit wenig Potential zur Herstellung von regionalen Spezialitäten dürfte die Milchproduktion stark zurückgehen. Die Milchproduzenten in diesen Regionen müssen sich neu orientieren und prüfen, wieweit sie ihre Betriebe umstellen wollen, indem sie sich beispielsweise auf die Aufzucht von Jungtieren für andere Milchproduzenten oder auf die Fleischproduktion spezialisieren.
Bisherige Massnahmen
Alternativen zur Milchproduktion im Berggebiet wurden auch bisher gefördert. Instrumente dazu sind die Zusatzkontingente und Aufzuchtverträge. Für die Produzenten im Berggebiet wurde damit ein Anreiz geschaffen, wieder vermehrt in die Aufzucht einzusteigen, vor allem dort, wo eine wirtschaftlich sinnvolle Milchverwertung vor Ort nicht gegeben ist.
Mit der generellen Aufhebung der Milchkontingentierung am 30. April 2009 fallen diese beiden Massnahmen weg. Weil es danach keine produktionslenkenden Massnahmen mehr geben wird, ist auch eine Fortführung in anderer, mengenbezogener Form nicht möglich. Die Förderung der Arbeitsteilung durch Zusatzkontingente wurde ausschliesslich wegen der Milchkontingentierung nötig. Bei deren Aufhebung kann sich die ursprüngliche, traditionelle Arbeitsteilung ohne Anschlussmassnahmen wieder ungehindert entwickeln.
Keine neuen milchspezifischen Massnahmen
Wird künftig vermehrt das Ziel einer standortgerechten Produktion verfolgt, so bedeutet dies für die Milchproduktion im Berggebiet, dass sie sich besonders dort wird durchsetzen können, wo der Rohstoff Milch vor Ort wertschöpfungsstark zu regionalen Produkten verarbeitet werden kann. Zusätzliche produktionslenkende Massnahmen für das Berggebiet vorzusehen, könnte sich längerfristig kontraproduktiv auswirken. Denn mit Signalen auf dieser Ebene werden oft auf Dauer nicht rentable