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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
nen trotz geschätzter Qualität häufig eine Wertschöpfung fehlt. Entsprechend sind die Verarbeitungs- und Lagerkapazitäten für Obstsaftkonzentrate überdimensioniert. In Zukunft sollen nur noch Obsterzeugnisse besonderer Qualität auf die internationalen Märkte gelangen. Im Falle der Konservenkirscherzeugnisse zeigen die Marktverhältnisse, dass die Ausfuhren ohne Subventionen wettbewerbsfähig sein können. Die Produktionsbedingungen müssen sich hingegen weiter verbessern. Ebenso ist die Zusammenarbeit mit den Verarbeitungsbetrieben zu intensivieren, im Hinblick auf die Vereinfachung der Verladung, des Transports und der Übernahme. Mit der AP 2007 wurden Beihilfen für die Modernisierung von Konservenkirschenkulturen eingeführt. Ziel ist, dass die Obstverwertung durch eine nachhaltige Senkung der Produktionskosten von der Unterstützung des Bundes unabhängig wird. Die Beiträge an innovative Kulturen und Umstellungen entsprechen diesem Konzept und begleiten die Produzenten bei ihren Marktausrichtungsinitiativen. Da diese Beiträge für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eine wesentliche Rolle spielen, werden sie grundsätzlich beibehalten und je nach Marktentwicklung auf Grund von Gesuchen ausgerichtet. Sie sind jedoch gesetzlich auf Ende 2011 befristet.
Æ Änderung der Obst- und Gemüseverordnung auf den 1. Januar 2010.
Marktreserve
Die Inlandmassnahmen zugunsten der Lagerung von Apfel- und Birnenobstsaftkonzentrat werden fortgesetzt, allerdings angepasst an die Marktbedingungen. Die für die Beitragsgewährung massgebende Höchstgrenze der Reserven wird auf 30 Prozent der Normalversorgung der Mostereien gesenkt. Diese Anpassung wird nach Aufhebung der Exportsubventionen zum Tragen kommen, was die Gefahr ausschliesst, dass der dadurch erreichte und erwünschte Ausgleich der Marktversorgung die Produktion struktureller Überschüsse begünstigt. Diese Massnahmen sind im Rahmen der WTO in die nicht abbaupflichtigen Stützungsformen eingeteilt (Green-Box). Sie werden einen Zusammenbruch der Produzentenpreise bei einem vorübergehenden Angebotsüberschuss verhindern und dadurch ermöglichen, einen grösseren Anteil der heutigen Hochstamm-Obstgärten zu erhalten.
Von der Aufhebung der Exportsubventionen am stärksten betroffenen sind Hochstamm-Feldobstbäume wie insbesondere Birnbäume, deren Ernte in der Regel zu zwei Dritteln exportiert wird. Um die Auswirkungen der Abschaffung dieser an die Obstverwertung gekoppelten Finanzhilfen abzufedern, wird ein Teil der bisherigen Mittel verlagert und zur Finanzierung der Strukturverbesserungsmassnahmen (Ziff. 2.4.2.5) sowie der pro Hochstamm-Feldobstbaum ausgerichteten Beiträge für die Vernetzung ökologischer Ausgleichsflächen und die biologische Qualität (Ziff. 2.2.2.3.1) eingesetzt. Auf diese Weise sind genügend Gelder vorhanden, damit Hochstamm-Obstgärten von einem hohen ökologischen und landschaftlichen Interesse dort erhalten werden können, wo dies die regionalen Akteure wünschen.
Æ Änderung der Obst- und Gemüseverordnung auf den 1. Januar 2010.
Grenzschutz
Das ZK für Tiefkühlgemüse wurde bisher zu 35 Prozent auf Grund der Einfuhren und zu 65 Prozent nach Massgabe der Inlandleistung in den vergangenen drei Jahren verteilt. Das Kriterium der Inlandleistung wird abgeschafft, da die Wettbewerbsregeln geklärt und die Umsetzung der Regelung vereinfacht werden sollen. Analog zur Zuteilung des ZK Kartoffeln soll auch das ZK Tiefkühlgemüse versteigert wer-