Projet

Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

Fedlex · Projet · Page 187 · DeutschFedlex · Projet · Deutsch

Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)

Marktreserve

Der Bund kann Beiträge zur Deckung der Lager- und Kapitalzinskosten für die Reserven von Apfel- und Birnenobstsaftkonzentrat ausrichten. Die Hilfe wird allerdings nur für jene Mengen gewährt, welche die von einem Verarbeitungsbetrieb vernünftigerweise zu verlangenden Reserven überschreiten und maximal 50 Prozent der Normalversorgung betragen. Mit dieser Massnahme werden die Mostereien dazu angehalten, die naturbedingten Ernteschwankungen der Mostobstproduktion auszugleichen. Die Ernteschwankungen sind umso bedeutender, als die grosse Mehrheit der Produktion aus Hochstammobstgärten stammt. Bei diesen Bäumen ist die Alternanz besonders ausgeprägt (reichliche Blüte alle zwei Jahre). Während des Zeitraums 1994 – 2003 fielen sechs Ernten geringer und drei Ernten grösser aus als der Durchschnitt. Erstere betrugen im Mittel 66 Prozent der durchschnittlichen Produktion des betreffenden Zeitraumes. Die drei grösseren Ernten beliefen sich indessen auf 160 Prozent dieses Wertes. Entspricht die durchschnittliche Produktion mehr oder weniger der Nachfrage, haben die Beiträge an die Saftkonzentratlagerung eine nachhaltig stabilisierende Wirkung auf die Produzentenpreise und den Unterhalt der Hochstamm-Feldobstbäume.

Anpassung der Produktion

Die mit der AP 2007 eingeführten Beihilfen zugunsten von Produzenten, die gemeinschaftliche Massnahmen zur Anpassung der Obst- und Gemüseproduktion an die Marktbedürfnisse treffen, werden in Form von Beiträgen an innovative Kulturen und Umstellungen ausgerichtet. Nach 18-monatiger Anwendung dieser Massnahme zeigt sich, dass die Beiträge an eine gezielte Umstellung von Obstkulturen (Rodung und anschliessende Neuanpflanzung nach strengen Vorschriften) nur punktuell beansprucht werden (10 ha). Diese Zurückhaltung lässt sich durch die Umstellungsauflagen, aber auch durch die Erholung der Produzentenpreise für Tafeläpfel erklären. Hingegen konnten rund 70 Hektaren alternativer bzw. innovativer Kulturen unterstützt werden. Es handelt sich hierbei ausschliesslich um Kulturen, für die kein Grenzschutz besteht; z.B. Konservenkirschen, die sich für maschinelles Pflücken eignen, Tafeltrauben und weisse Spargeln. Die Gesetzesgrundlage für die Ausrichtung dieser Beiträge gilt bis 2011. Die Massnahme wird weitergeführt werden, denn sie entspricht den Zielsetzungen der AP 2011 und stellt sicher, dass die wichtigen Anpassungsanstrengungen fortgesetzt werden.

2.1.5.2 Konzept

Die beiden grössten Herausforderungen stellen sich für den Obstsektor hauptsächlich im Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen der Doha-Runde: Abschaffung der Exportsubventionen und weiterer Zollabbau.

Exportsubventionen

Im Gleichschritt mit der Abschaffung aller Exportsubventionen (Handlungsachse 1, Ziff. 1.5) wird auch die Aufhebung jener für Obst, Obsterzeugnisse und Obstsaftkonzentrat vorgeschlagen. Diese Beihilfen werden spätestens Ende 2009 auslaufen. Die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors dürfte sich dadurch erhöhen, bevor die ersten Auswirkungen des Grenzschutzabbaus in der WTO-Runde spürbar werden. Gegenwärtig ermöglichen die Subventionen die Ausfuhr von Erzeugnissen, bei de-