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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)
Abbildung 45 Index der Produzentenpreise (P) und Konsumentenpreise (K) für Obst und Gemüse, 1994-2003
130
125
120
115 Obst K 110 Gemüse K 105 Obst P Gemüse P 100
95
90
85
80
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 20022003
Quelle: BFS
Der Pro-Kopf-Verbrauch an Frischobst und Frischgemüse zeigt einen gegenläufigen Trend: In den vergangenen zehn Jahren ging der Obstkonsum um rund 7 Prozent zurück, während der Gemüseverbrauch, nicht zuletzt dank des Erfolgs der Convenience-Produkte bei den Konsumentinnen und Konsumenten, um ungefähr 17 Prozent zulegte.
Die Obst- und Gemüsekulturen gehören zu den arbeits- und kapitalintensiven Produktionszweigen. Es sind zwar bereits strukturelle Anpassungen insbesondere im Gemüsesektor erfolgt, doch die Produktionsfaktoren können noch effizienter eingesetzt werden.
Infolge des kleinen Flächenbedarfs dieser Kulturen tragen die allgemeinen und ökologischen Direktzahlungen nur sekundär zum Geldertrag der Betriebe dieses Sektors bei.
Grenzschutz
Dank des Grenzschutzes werden vorrangig schweizerische Produkte abgesetzt, wenn das Inlandangebot den Bedürfnissen den Konsumentinnen und Konsumenten entspricht. Der Grenzschutz ist folglich das zentrale Stützungselement der Marktstützung im Obst- und Gemüsesektor. Die Einfuhren erfolgen fast ausschliesslich innerhalb der Zollkontingente (ZK) Frischgemüse, Frischobst (Kernobst, Steinobst und Beeren), Brenn- und Mostobst sowie Obsterzeugnisse. Beim Tiefkühlgemüse entfallen zwei Drittel der Einfuhren auf das entsprechende ZK, während der Rest ausserhalb des ZK importiert wird, was die Wettbewerbsbedingungen auf diesem Markt verdeutlicht. Die Zuteilungskriterien unterscheiden sich je nach Kontingent: Ein Teil des ZK Tiefkühlgemüse wird nach Massgabe der Inlandleistung zugeteilt. Die ZK Frischobst und Frischgemüse werden angesichts der Besonderheiten dieser Märkte zeitlich gestaffelt freigegeben. Bei den meisten Erzeugnissen betragen die Freigabezeiträume weniger als eine Woche. Die häufigen Bewilligungen von Zollkontingentsteilmengen bedeuten einen nicht zu unterschätzenden administrativen