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Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz

Aufwand für die Berechtigten, die sich in ihrem eigenen Interesse über die Änderungen auf dem Laufenden halten müssen. Wer nämlich Importe tätigt, ohne den Ausnützungsgrad seines Kontingentsanteils zu kennen, läuft Gefahr, diese zu überschreiten und für die darüber hinaus eingeführten Mengen den höheren Ausserkontingentszollansatz entrichten zu müssen. Selbst nach der Einführung der Kontingentsbewirtschaftung an der Grenze durch die Oberzolldirektion auf den 1. Januar 2006 lässt sich die Importregelung für Gemüse und Obst weiter vereinfachen.

Obwohl die Zölle gemäss den Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der Uruguay-Runde reduziert wurden, konnten die schweizerischen Marktanteile beim Frischobst und Frischgemüse gehalten werden. 2003 beliefen sie sich auf 73 bzw. 59 Prozent und entsprechen somit dem Stand von 1994/95. Zurückzuführen ist diese Stabilität einerseits auf den nach wie vor hohen Grenzschutz und andererseits auf die unter dem Druck eines härteren Wettbewerbsumfeldes erzielte Effizienzsteigerung der Sektoren. Die stärkere Konkurrenz liess hingegen den Marktanteil des Schweizer Tiefkühlgemüses schrumpfen.

Die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes für Spirituosen im Jahr 1999 brachte die aus einheimischen Früchten hergestellten Spirituosen unter grösseren Wettbewerbsdruck. Entsprechend ging deren Marktanteil in den vergangenen zehn Jahren um 30 Punkte auf 66 Prozent zurück. Gleichzeitig sank der Produzentenpreis für einheimisches Brennobst der Standardqualität um rund 25 Prozent. Die schrittweise Abschaffung der Zölle auf Spirituosen aus der Europäischen Union (Abkommen über verarbeitete Agrarerzeugnisse) auf den 1. Februar 2007 wird eine nahezu vollständige Liberalisierung des Handels mit Obstspirituosen zur Folge haben.

Im produzierenden Gartenbau besteht ein Grenzschutz in Form von Zollkontingenten nur für Schnittblumen. Das WTO-Kontingent und das bilaterale EU-Kontingent betragen insgesamt rund 5 840 Tonnen brutto. Deren Zuteilung erfolgt nach Massgabe der im Vorjahr getätigten Einfuhren der Berechtigten. Da die Nachfrage durch die Inlandproduktion und die Kontingentseinfuhren nicht abgedeckt werden kann, wurde zu Jahresbeginn eine Erhöhung des WTO-Zollkontingents beschlossen. Ein Teil der zusätzlichen Mengen wird nach der Inlandleistung verteilt, 200 Tonnen werden versteigert.

Exportsubventionen

Im Rahmen der WTO-Verpflichtungen der Schweiz beteiligt sich der Bund finanziell am Export von Apfel- und Birnensaftkonzentrat. In der Botschaft zur Agrarpolitik 200787 wurde eine hauptsächlich auf Exportbeihilfen basierende Marktsstützung als nicht zukunftsweisend bezeichnet. Diese Umschreibung der Lage hat sich bewahrheitet: Die auf den internationalen Märkten erzielten Preise für Obstsaftkonzentrate deckten allzu oft nicht einmal den Wert der Rohstoffe ab und die Verhandlungen der Doha-Runde sehen die Abschaffung dieser Subventionen vor. Obwohl das Produktionspotential der Apfelkulturen und Hochstamm-Obstgärten reduziert wurde und sich im Falle der Letzteren noch weiter verringern wird, ist in den nächsten zehn Jahren davon auszugehen, dass die durchschnittliche Mostobstproduktion die Inlandnachfrage übersteigen wird.

87 AP 2007; BBl 2002 4817