Projet
Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages
Fedlex · Projet · Page 201 · DeutschFedlex · Projet · Deutsch
Direktzahlungen (3. Titel LwG)
Als Eintrittsschwelle für den Bezug von Direktzahlungen wird heute ein Mindestarbeitsbedarf von 0,25 Standardarbeitskräften (SAK) verlangt. Die SAK und damit der minimale Arbeitsbedarf als Abgrenzungskriterium ist zweckmässig und unumstritten. Mit diesem Kriterium wird sowohl die Flächenbewirtschaftung als auch die Tierhaltung eines Betriebes berücksichtigt.
Nach wie vor breit und kontrovers diskutiert wird hingegen die Höhe dieser SAK-Grenze. Dabei stehen die Forderungen nach einer Erhöhung im Talgebiet im Vordergrund. So fordern zum Beispiel die Motionen Leu (04.3481) und Schwaller (04.3517) eine Erhöhung auf 0,5 bis 0,6 SAK.
Tabelle 41 zeigt die Wirkung einer Erhöhung auf 0,5 SAK. Wie die Zahlen zeigen, ist die mit dem Ausschluss von Kleinbetrieben verbundene Wirkung bezüglich Bodenmobilität und damit Wettbewerbsfähigkeit klein. Zu gering sind die allenfalls freiwerdenden Flächen. Würden die neu ausgeschlossenen Betriebe allesamt die Bewirtschaftung aufgeben, könnten die verbleibenden Betriebe um ungefähr 0,8 Hektaren wachsen. Ausserdem muss davon ausgegangen werden, dass sich nicht wenige Bewirtschafter durch eine Aufstockung bzw. Zupacht von Land auf die neue Grenze einstellen werden. Dadurch könnte sich die Nachfrage nach Land vorübergehend sogar erhöhen. Auch ein Sparpotenzial dürfte sich kaum ergeben, da die betreffenden Flächen mit wenigen Ausnahmen an beitragsberechtigte Betriebe gehen und weiterhin Beiträge auslösen. Deshalb soll die Eintretensschwelle für den Bezug von Direktzahlungen auf dem heutigen Niveau belassen werden. Auch die SAK-Faktoren sollen nicht geändert werden. Sie wurden erst kürzlich im Rahmen der AP 2007 angepasst, so dass auf eine erneute Überprüfung verzichtet werden kann.
Tabelle 41 Direktzahlungsberechtigte Betriebe bei einem Mindestar-
beitsaufkommen von 0,25 bzw. 0,5 SAK1
>0,25 SAK >0,50 SAK Differenz
Talgebiet:
Anzahl Betriebe 24 112 21 485 -2 627 ha LN 477 902 456 155 -21 747
Hügel- und Berggebiet:
Anzahl Betriebe 32 816 28 758 -4 061 ha LN 549 909 529 951 -19 954 1
Grundlage AGIS 2004
Quelle: BLW
Alternative Kriterien zum Ausschluss von Hobbybetrieben wie Mindesteinkommen aus der Landwirtschaft, Einkommensanteil aus der Landwirtschaft bzw. Haupterwerb, Mindestdirektzahlungssumme wurden diskutiert und vor dem Hintergrund der angestrebten Vereinfachung aber auch aufgrund mangelnder Vollzugstauglichkeit sowie des administrativen Mehraufwandes verworfen.